ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Aktualisierung vom 01.03.2026

 

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Was ist JOOXTER?

JOOXTER ist eine SaaS-Anwendung, die professionellen Anwendern Dienstleistungen zur Verwaltung von Arbeitsräumen und zur Analyse von Belegungsdaten anbietet (im Folgenden "Dienstleistungen").

Die Dienste sind über das Internet auf Computern, Tablets und Smartphones zugänglich.

WIE VERWENDET MAN JOOXTER?

Um auf die Dienste zugreifen zu können, müssen Sie die entsprechende App herunterladen und ein Abonnement abschließen, indem Sie sich direkt an JOOXTER unter den unten angegebenen Kontaktdaten wenden
.

Sie können nicht auf die Dienste zugreifen, ohne zuvor ein Abonnement abgeschlossen zu haben.

Nachdem Sie ein Abonnement abgeschlossen haben, wird JOOXTER Ihnen einen Benutzernamen und ein Passwort mitteilen, die Ihnen den Zugang zu den Diensten ermöglichen.

WIE SCHLIESSE ICH EIN ABONNEMENT AB?

Bitte kontaktieren Sie JOOXTER per E-Mail unter folgender Adresse: contact@jooxter.com oder stellen Sie eine Kontaktanfrage direkt über die Website von JOOXTER.

Nachdem wir die wesentlichen Informationen über Ihr Unternehmen (Anzahl der Mitarbeiter, Gebäude usw.) gesammelt haben, unterbreitet Ihnen JOOXTER einen Kostenvoranschlag mit maßgeschneiderten Dienstleistungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Die Modalitäten für die Annahme des Kostenvoranschlags, den Abschluss des Abonnements und die Erbringung der Dienstleistungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Verkauf (AGB & AGB-DV).

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel I. Präambel

JOOXTER SAS (im Folgenden „JOOXTER“) ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 84.590 Euro, eingetragen im Handelsregister von Lille unter der Nummer 803 615 574 00016, mit Sitz in 165 avenue de Bretagne, 59000 Lille.

JOOXTER bietet ausschließlich gewerblichen Kunden, die im Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln (im Folgenden „KUNDE“), den Zugang zu seiner Software für die Verwaltung von kollaborativen Umgebungen, Arbeitsbereichen und die Analyse der Raumnutzung, die im SaaS-Modus (Software as a Service) bereitgestellt wird und zu 100 % über das Internet zugänglich ist (im Folgenden „Dienstleistungen“).

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) dienen dazu, die vertraglichen Beziehungen zwischen JOOXTER als Dienstleister und dem KUNDEN zu definieren.

Sofern keine ausdrückliche schriftliche Ausnahmeregelung vorliegt, die von JOOXTER akzeptiert und unterzeichnet wurde, finden die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des KUNDEN oder sonstige in seinen Unterlagen enthaltene Bedingungen keine Anwendung. Die Nutzung der Dienste durch den KUNDEN und die von ihm autorisierten Nutzer (im Folgenden „Nutzer”) setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) sowie der Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „ANB”) voraus. Jede vom KUNDEN aufgegebene Bestellung setzt die vollständige Zustimmung zu den vorliegenden AGB und gegebenenfalls zu den VAG voraus, unter Ausschluss aller anderen Dokumente. Der KUNDE bestätigt, dass er diese vor jeder Bestellung zur Kenntnis genommen hat und die Möglichkeit hatte, sie vor ihrer Annahme mit JOOXTER zu verhandeln. Jede Partei bestätigt, vor Abschluss des vorliegenden Vertrags von der anderen Partei alle entscheidenden Informationen im Sinne von Artikel 1112-1 des Bürgerlichen Gesetzbuches erhalten zu haben, die es ihr ermöglichen, sich in voller Kenntnis der Sachlage zu verpflichten.

Wenn der KUNDE die Dienste abonniert und gegebenenfalls auch von JOOXTER vertriebene Materialien (im Folgenden „Materialien”) bestellt, gelten für die betreffenden Materialien zusätzlich zu den vorliegenden AGB die Allgemeinen Verkaufs- und Vermietungsbedingungen von JOOXTER (im Folgenden „AGB”). Der KUNDE bestätigt, dass er diese vor seiner Bestellung zur Kenntnis genommen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert.

Der KUNDE und JOOXTER werden gemeinsam als „Parteien” und einzeln als „Partei” bezeichnet.

Artikel II. Begriffsbestimmungen

In den vorliegenden AGB haben die mit einem Großbuchstaben gekennzeichneten Begriffe und Ausdrücke die nachstehend angegebene Bedeutung, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural verwendet werden.

Abonnement: Bezeichnet das vom KUNDEN auf der Grundlage des von JOOXTER vorgelegten Kostenvoranschlags abgeschlossene Abonnement.

Kostenvoranschlag: bezeichnet das von JOOXTER ausgestellte Geschäftsdokument, in dem die Dienstleistungen, Preise und geltenden Bedingungen aufgeführt sind und das vom KUNDEN akzeptiert wurde.

Zeitplan: Bezeichnet alle in den AGB festgelegten Termine für die Umsetzung und Erbringung der Dienstleistungen.

Servicevereinbarung oder SLA (Service Level Agreement): bezeichnet das Dokument, in dem die von den Diensten erwarteten Qualitäts- und Sicherheitsstandards aufgeführt sind.

Dokumentation: Bezeichnet alle Handbücher und/oder Online-Hilfen, die in französischer Sprache und in jeder anderen zwischen den Parteien vereinbarten Sprache verfasst und in Papierform und/oder elektronischer Form bereitgestellt werden und die Funktionen der Dienste in ihren aufeinanderfolgenden Versionen beschreiben.

Daten: bezeichnet die Informationen und Daten des KUNDEN und von JOOXTER, die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen generiert oder ausgetauscht werden.

Software: Bezeichnet die von JOOXTER gehostete und vom Kunden im SaaS-Modus zur Verfügung gestellte Software, die vom Kunden und/oder seinen Nutzern aus der Ferne ausgeführt wird. Die Software umfasst auch die von JOOXTER zur Verfügung gestellten Anwendungsprogrammierschnittstellen (API), unabhängig davon, ob diese von JOOXTER oder von Dritten entwickelt wurden. Die Software unterliegt den vorliegenden AGB.

Hardware: Bezeichnet Präsenzsensoren, interaktive Tablets am Eingang des Raums, Wandbildschirme, Empfangsterminals und alle anderen Hardware-Komponenten, die gegebenenfalls mit der Software verbunden sind und vom KUNDEN oder seinen Partnern eingesetzt werden. Die Hardware unterliegt den Allgemeinen Verkaufs- und Mietbedingungen von JOOXTER (im Folgenden „AGB“), die alle Bedingungen für den Kauf, die Miete, die Garantie, die Wartung und die Rückgabe der Hardware regeln.

Evolutive Wartung: Bezeichnet die von JOOXTER erbrachten Leistungen, deren Zweck die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Dienste ist.

Korrektive Wartung: Bezeichnet die von JOOXTER erbrachten Leistungen, deren Zweck darin besteht, eventuelle Störungen zu beheben, auf die der KUNDE bei den Diensten stößt.

Plattform: Bezeichnet die gesamte technische Umgebung. Sie umfasst nicht nur die Software, sondern auch die Cloud-Infrastruktur, Datenbanken, Server und die gesamte technische Architektur, die die Verfügbarkeit und Sicherheit der Dienste gewährleistet.

Leistungen: bezeichnet alle von JOOXTER angebotenen Leistungen, insbesondere den Verkauf, die Vermietung von Geräten und damit verbundene Dienstleistungen.

Ressourcen: Bezeichnet die Anzahl der Besprechungsräume, Büros, Gemeinschaftsräume, Arbeitsplätze sowie die vom KUNDEN im Angebot ausgewählten Geräte und Materialien (wie Sensoren).

Benutzer oder Endbenutzer: bezeichnet jede natürliche Person, die Angestellter (fest oder befristet), Praktikant oder Zeitarbeitskraft des KUNDEN ist und zu diesem Zweck über eine Kennung verfügt und berechtigt ist, auf alle oder einen Teil der Dienste zuzugreifen und/oder diese zu nutzen.

Drittanbieter-Dienste: Bezeichnet die Kommunikationsnetze (LoRa, GSM usw.), Anbieter von Rohdaten zur Belegung, die von JOOXTER zur Erfassung anonymisierter Daten zur Belegung der Räume von den Standorten zur Software verwendet werden, oder jeden anderen von der Software unabhängigen Dienst, der zum Nutzen des KUNDEN mit dieser verbunden ist. JOOXTER bietet dem KUNDEN auch Zugang zu Anwendungs-Konnektoren von Drittanbietern, die von Partnern entwickelt und von JOOXTER integriert wurden, wobei JOOXTER die Verantwortung für deren Verfügbarkeit und Funktion übernimmt. Je nach dem abgeschlossenen Angebot kann der KUNDE auch Zugang zu einer API-Bibliothek erhalten, die die Integration mit den Daten der Plattform ermöglicht.

Dienstleistungen: Bezeichnet alle von JOOXTER für den KUNDEN erbrachten Leistungen, einschließlich der Bereitstellung der im Angebot definierten Software(s) im SaaS-Modus, der damit verbundenen Wartungs- und Hosting-Leistungen sowie aller weiteren auf Wunsch des KUNDEN erbrachten Zusatzleistungen.

Artikel III. Vertragsunterlagen

Die Vertragsunterlagen bestehen aus folgenden Elementen:

– Die AGB;

– der von den Parteien akzeptierte Kostenvoranschlag;

– gegebenenfalls die AGB von JOOXTER, wenn der Kostenvoranschlag die Lieferung von Material durch Verkauf oder Vermietung umfasst. Die AGB sind dann integraler Bestandteil des Vertragswerks und für den KUNDEN verbindlich.

Der Kostenvoranschlag wird auf der Grundlage der Anforderungen des KUNDEN erstellt, der ihn innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seiner Ausstellung schriftlich (auch per E-Mail) akzeptieren muss. Der Kostenvoranschlag muss hiermit unterzeichnet werden.

Ohne formelle Unterzeichnung der vorliegenden AGB gelten diese in jedem der folgenden Fälle als vom KUNDEN ausdrücklich und vorbehaltlos akzeptiert, vorbehaltlich ihrer vorherigen Übermittlung durch JOOXTER an den KUNDEN auf beliebigen Wegen, einschließlich auf elektronischem Wege: (i) Ausstellung eines Bestellscheins durch den KUNDEN unter Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, sofern dieser Bestellschein nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt ausdrücklich von JOOXTER abgelehnt wurde; (ii) die vollständige oder teilweise Zahlung aller im Rahmen des Angebots oder der vorliegenden AGB fälligen Beträge durch den KUNDEN; oder (iii) die Annahme des Angebots durch den KUNDEN, sofern ihm die vorliegenden AGB vor oder gleichzeitig mit der Annahme per E-Mail übermittelt wurden. In jedem dieser Fälle bestätigt der KUNDE, dass er die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen hat und sie in ihrer Gesamtheit akzeptiert.

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen hat der Kostenvoranschlag Vorrang vor den vorliegenden AGB. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Verkaufsbedingungen haben die AGB Vorrang für alles, was die SaaS-Dienste betrifft, und die Verkaufsbedingungen haben Vorrang für alles, was die Hardware betrifft. Bei Widersprüchen zwischen mehreren Kostenvoranschlägen hat der aktuellste Kostenvoranschlag Vorrang.

Artikel IV. Dauer

Die AGB treten mit dem Datum der Unterzeichnung durch die letzte Partei des Angebots oder einem anderen im Angebot angegebenen Datum in Kraft.

Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, wird der Vertrag für eine Dauer von drei (3) Jahren ab Inbetriebnahme der Dienste (nachfolgend „Anfangszeitraum“) geschlossen. Die vorliegenden AGB können vom KUNDEN während der Anfangsperiode nicht vorzeitig gekündigt werden. Jede vorzeitige Kündigung auf Initiative des KUNDEN, aus welchem Grund auch immer und außer bei Verschulden von JOOXTER, führt zur sofortigen Fälligkeit aller bis zum vorgesehenen Ablauf noch ausstehenden Gebühren.

Die Frist für die Inbetriebnahme der Dienste beträgt maximal zwei (2) Monate ab dem Datum der Unterzeichnung dieser AGB. Im Falle einer zusätzlichen Verzögerung, für die der KUNDE verantwortlich ist und die unabhängig von JOOXTER liegt, wird das Datum des Jahrestags des Abonnements auf den ersten Tag des dritten Monats nach dem Datum der Unterzeichnung festgelegt. Die erste Rechnung für das Abonnement wird am letzten Tag des zweiten Monats nach dem Datum der Unterzeichnung dieser AGB ausgestellt.

Sofern keine Kündigung durch eine der Parteien mindestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Anfangsperiode oder jeder Verlängerungsperiode per Einschreiben mit Rückschein erfolgt, werden die vorliegenden AGB stillschweigend um jeweils ein (1) Jahr verlängert (jede Verlängerungsperiode wird als „Verlängerungsperiode” bezeichnet).

Wenn der KUNDE auch Mietgeräte nutzt, richtet sich die Mietdauer nach den AGB. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, entspricht die Mindestmietdauer der Geräte der Laufzeit des Serviceabonnements.

Artikel V. Beginn der Dienstleistungen

Der Beginn der Dienstleistungen wird bei einem Kick-off-Termin zwischen den Parteien vereinbart. Bei diesem Termin wird von den Parteien ein Zeitplan für die Erbringung der Dienstleistungen festgelegt. Dieser ermöglicht es, den Beginn der Abonnementleistungen vorläufig festzulegen.

In jedem Fall gelten die Abonnementleistungen als nach Ablauf einer Frist von zwei (2) Monaten ab dem Datum der Annahme des Angebots durch den KUNDEN begonnen, und die entsprechende Rechnungsstellung kann ab diesem Datum verlangt werden, auch wenn der KUNDE JOOXTER nicht in die Lage versetzt hat, die für die Inbetriebnahme der Dienste erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Fristen für die Inbetriebnahme der Dienste werden nach bestem Wissen und Gewissen als Richtwerte angegeben. Es wird vereinbart, dass das Jubiläumsdatum und das Startdatum das Datum der Angebotsannahme zuzüglich zwei (2) Monaten nicht überschreiten dürfen, sofern zwischen dem KUNDEN und JOOXTER nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Artikel VI. Zugang zu den Diensten

Bedingungen für den Zugang zu den Diensten

Der KUNDE ist eine juristische Person, die durch eine natürliche Person handelt, die über die erforderliche Befugnis oder Vollmacht verfügt, um im Namen und auf Rechnung des KUNDEN einen Vertrag abzuschließen. Der KUNDE ist ein Gewerbetreibender, d. h. jede natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken handelt, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit liegen, einschließlich wenn sie im Namen oder auf Rechnung eines anderen Gewerbetreibenden handelt.

Bei Abschluss des Abonnements stellt JOOXTER dem KUNDEN einen einmaligen Zugangscode für ein Administratorkonto zur Verfügung. Der Administrator ist allein verantwortlich für die Erstellung und Verwaltung der Zugänge zu den Benutzerkonten. Die jedem Benutzer zugewiesenen Zugangsdaten und Zugangscodes sind streng persönlich und einmalig. Der KUNDE verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Benutzer ihre Benutzernamen und Zugangscodes nicht an Dritte weitergeben und nicht die Benutzernamen anderer Benutzer verwenden. JOOXTER lehnt jede Verantwortung im Falle der Weitergabe, Offenlegung oder betrügerischen Verwendung der Benutzernamen durch Benutzer oder Dritte ab. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt einen Verstoß dar, der zur Kündigung der AGB zum alleinigen Nachteil des KUNDEN führen kann. Der KUNDE haftet für die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch seine Benutzer. In jedem Fall muss jeder neue Benutzer vor dem Zugriff auf die Dienste die für die Softwarelizenzen geltenden AGB akzeptieren.

Abonnement und Zugang zu den Diensten

Der Zugang zu den SaaS-Diensten richtet sich nach dem vom KUNDEN abgeschlossenen Abonnement. Dieses umfasst je nach den im Angebot getroffenen Auswahlen:

(i) Ein oder mehrere Module der Plattform aus folgenden Bereichen:

– Workplace Experience: Lösung zur Anwesenheitsmeldung und Reservierung von Arbeitsplätzen;

– Workplace Sensors: Lösung zur Verwaltung von IoT-Sensoren und zur Überwachung des Zustands von Geräten (Batteriestand, Übertragungsqualität);

– Workplace Analytics: Lösung zur Visualisierung und Analyse von Daten;

– IoT-Management: mobile Anwendung zur Konfiguration von IoT-Sensoren;

(ii) Ein Angebotsniveau (Starter, Business, Enterprise oder Premium), das den Umfang der Funktionen und damit verbundenen Dienste definiert;

(iii) Eine bestimmte Anzahl von Benutzern, die zum Zugriff auf die Dienste berechtigt sind.

Jeder Zugriff auf die Dienste durch eine Anzahl von Nutzern, die über die zulässige Anzahl hinausgeht, stellt einen Missbrauch dar. JOOXTER behält sich das Recht vor, nach einer Benachrichtigung des KUNDEN, die innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einer Regularisierung geführt hat, die überzähligen Nutzerkonten bis zur Einhaltung der Bestimmungen zu sperren, unbeschadet der Rechnungsstellung für die zusätzlichen Nutzer und aller anderen im Vertrag vorgesehenen Rechte oder Rechtsmittel. Die Sperrung kann schrittweise erfolgen, beginnend mit den Benutzerkonten vor dem Administratorkonto.

Wenn das abgeschlossene Abonnement Module umfasst, die die Verwendung von Geräten erfordern (insbesondere Workplace Sensors und IoT Management), gelten für die Lieferung, Installation, Nutzung und gegebenenfalls Rückgabe dieser Geräte die AGB.

Sonstige Dienstleistungen und Garantien

Zusätzlich zum Zugang zu den Diensten erbringt JOOXTER im Rahmen einer Mittelverpflichtung Wartungs-, Hosting-, Sicherungs- und technische Supportleistungen im Zusammenhang mit den Diensten.

Die Interventionsmodalitäten, Supportzeiten, geltenden Servicelevels sowie die Bedingungen für die Gewährung eventueller Servicegutschriften im Falle einer Nichterfüllung sind in der Servicevereinbarung (SLA) festgelegt. Diese Gutschriften, die den einzigen Rechtsbehelf des KUNDEN bei Nichteinhaltung der vereinbarten Servicelevels darstellen, erfolgen in Form einer teilweisen Rückerstattung des Preises des betreffenden Abonnements und dienen der endgültigen Beilegung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der Dienste.

Die in diesem Artikel genannten Wartungsleistungen beziehen sich ausschließlich auf SaaS-Dienste. Die Wartung von Hardware, unabhängig davon, ob diese verkauft oder gemietet wurde, unterliegt den besonderen Bestimmungen der AGB.

Artikel VII. Verpflichtungen von Jooxter

JOOXTER verpflichtet sich:

– Den gesamten mit dem KUNDEN festgelegten und vereinbarten Zeitplan einhalten;

– Dem KUNDEN und den Nutzern die Dienste gemäß ihrer Dokumentation aus der Ferne zur Verfügung zu stellen;

– Allgemeiner gesagt, über eine Plattform zu verfügen, die der Beschreibung entspricht, und dem KUNDEN und den Nutzern die Software zur Verfügung zu stellen;

– Bereitstellung der Dienste für den KUNDEN und die Nutzer sowie Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit der Software und Daten für die Nutzer unter Einhaltung der in der Dienstleistungsvereinbarung oder dem Service Level Agreement (SLA) festgelegten Servicelevels.

Artikel VIII. Verpflichtungen des Kunden

Der KUNDE verpflichtet sich, mit JOOXTER in gutem Glauben zusammenzuarbeiten und insbesondere innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Fristen und Bedingungen:

– JOOXTER die wahrheitsgemäßen und vollständigen Informationen zu übermitteln, die für die Bereitstellung und Lieferung der Software erforderlich sind;

– In Bezug auf JOOXTER die für den reibungslosen Ablauf der Dienste erforderlichen Entscheidungen zu treffen;

– JOOXTER bei Bedarf die Ressourcen, insbesondere materielle, technische und personelle Ressourcen, zur Verfügung zu stellen, die für die Bereitstellung und Lieferung der Software erforderlich sind;

– JOOXTER, falls dies für die Erfüllung der AGB erforderlich ist, Zugang zu den Räumlichkeiten und/oder Standorten gemäß den geltenden Zeitplänen und Sicherheitsvorschriften zu gewähren;

– Die Software gemäß den Bestimmungen der AGB zu nutzen und sicherzustellen, dass die Nutzung der Software durch die Benutzer den Bestimmungen der AGB entspricht, wobei der KUNDE diesbezüglich die volle Verantwortung trägt.

Der KUNDE verpflichtet sich daher, JOOXTER alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und aktiv an deren Umsetzung mitzuwirken. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der KUNDE, sich zur Verfügung zu halten, um die Berichte über die Vorab-Prüfung der ausgewählten Software zu validieren und die Software (wie in den besonderen Bedingungen vorgesehen) vor ihrer Inbetriebnahme zu testen.

Der KUNDE muss darüber hinaus alle ihn betreffenden Unterlagen (z. B. für die Übernahme der Historie oder die Festlegung der Einstellungen, wie im Kostenvoranschlag vorgesehen) innerhalb einer von JOOXTER gesetzten angemessenen Frist übermitteln. Er ist allein verantwortlich für Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Software aufgrund des vollständigen oder teilweisen Fehlens dieser Unterlagen und Informationen.

Im Falle einer Änderung der so festgelegten Kriterien ist allein der KUNDE für die Änderung der entsprechenden Einstellungen verantwortlich. Sollte JOOXTER diese Leistungen im Auftrag des KUNDEN erbringen, werden diese dem KUNDEN zusätzlich zu den bei JOOXTER geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.

Falls JOOXTER aufgrund der Nichteinhaltung der in diesem Artikel genannten Mitwirkungspflichten zusätzliche Leistungen erbringen muss, werden diese dem KUNDEN zu den bei JOOXTER geltenden Tarifen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Sobald die AGB in Kraft treten, benennt der KUNDE einen bevorzugten Ansprechpartner bei JOOXTER für die Überwachung der AGB. Der KUNDE verpflichtet sich, einen neuen Ansprechpartner zu benennen, wenn der zuvor benannte Ansprechpartner diese Aufgabe aus irgendeinem Grund nicht mehr ausüben kann. Ein Überwachungsausschuss, der sich insbesondere aus der als „Kundenbetreuer” von JOOXTER benannten Person und dem bevorzugten Ansprechpartner des KUNDEN zusammensetzt, tritt mindestens einmal jährlich zusammen, um die Nutzung der Dienste durch den KUNDEN zu analysieren und die Einhaltung der AGB durch die Parteien zu überprüfen. Die Sitzungen finden in den Räumlichkeiten des KUNDEN, per Videokonferenz oder an einem anderen von den Parteien festgelegten Ort statt.

Wenn der KUNDE gemietete oder gekaufte Geräte nutzt, verpflichtet er sich darüber hinaus, alle in den AGB vorgesehenen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Installation, die bestimmungsgemäße Verwendung, die Aufbewahrung, die Wartung und gegebenenfalls die Rückgabe der Geräte.

Artikel IX. Finanzielle Bedingungen

Als Gegenleistung für die Bereitstellung seiner Dienste erhält JOOXTER vom KUNDEN die fällige Pauschalgebühr, die gemäß den im Kostenvoranschlag festgelegten Bedingungen berechnet wird.

Unbeschadet der Bestimmungen des Kostenvoranschlags bezüglich der Preisänderung auf der Grundlage des Syntec-Index werden die im Vertrag vorgesehenen Preise zu jedem Jahrestag der AGB automatisch angepasst. Diese Anpassung erfolgt jährlich ab dem ersten Jahrestag der AGB. Diese Anpassung erfolgt durch eine jährliche Erhöhung um einen festen Satz von 1,5 %, der auf die zum Zeitpunkt der Anpassung geltenden Preise angewendet wird.

Die Überarbeitung erfolgt automatisch und bedarf keiner vorherigen Ankündigung. Sie stellt keine Änderung der AGB dar, sondern die Anwendung der vorliegenden Klausel.

Die Preise verstehen sich ohne Steuern und werden um die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer erhöht. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, ohne Kosten für JOOXTER.

Artikel X. Rechnungsstellung

Die Abonnements werden im Voraus in Rechnung gestellt (im Voraus zahlbar). Jedes begonnene Abonnementjahr ist vollständig zu bezahlen.

Die Zahlung erfolgt in Euro per Überweisung oder Lastschrift, ohne Kosten für JOOXTER und ohne Skonto.  Der KUNDE verpflichtet sich, den Gesamtbetrag jeder Rechnung zu bezahlen, ohne dass er einen Ausgleich mit Beträgen vornehmen kann, die JOOXTER geschuldet werden oder angeblich fällig sind. Im Falle einer Anfechtung einer Rechnung bleibt die Zahlung der angefochtenen Rechnung fällig. Wird die Anfechtung anerkannt, wird dem KUNDEN so schnell wie möglich eine Gutschrift zugesandt.

Der KUNDE verpflichtet sich außerdem, alle ihm obliegenden administrativen Verpflichtungen (Erstellung von Kostenvoranschlägen, interne Zahlungsfristen, Zahlungskampagnen usw.) zu erfüllen, damit JOOXTER keine zusätzlichen Verzögerungen im Hinblick auf die Verpflichtungen aus diesem Vertrag (Zahlungen, Verlängerungen usw.) und die gesetzlichen Bestimmungen zu Zahlungsfristen entstehen. Er verpflichtet sich daher, JOOXTER den geltenden, klaren und vollständigen Rechnungsstellungsprozess sowie eine Kontaktmöglichkeit zur für die Rechnungsstellung des KUNDEN zuständigen Abteilung (E-Mail-Adresse der Buchhaltungsabteilung des KUNDEN und direkte Telefonnummer) mitzuteilen. Jede Aktualisierung des Prozesses muss JOOXTER mitgeteilt werden, um den Rechnungsstellungsprozess zu erleichtern.

In jedem Fall bleibt das Bezugsdatum für die Berechnung der Zahlungsfristen das Datum der Rechnungsausstellung durch JOOXTER.

Jeder Zahlungsverzug gegenüber den im Kostenvoranschlag vorgesehenen Bedingungen führt zur Anwendung von Zinsen in Höhe des dreifachen (3) gesetzlichen Zinssatzes, der am Tag der Fälligkeit der genannten Verzugszinsen gilt. Diese Zinsen werden zeitanteilig auf den Rechnungsbetrag ohne Steuern berechnet. Sie werden am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum fällig, sofern JOOXTER keine Stundung gewährt hat.

Jeder Zahlungsverzug führt gemäß Artikel L. 441-10 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs automatisch zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 Euro.

Die Nichtübermittlung der für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen Informationen durch den KUNDEN, insbesondere einer gemäß seinen internen Verfahren erforderlichen Bestellnummer, kann die Fälligkeit der geschuldeten Beträge nicht verzögern. Die Jahresrechnung ist zu Beginn des betreffenden Leistungszeitraums fällig, unabhängig vom Eingang des Angebots des KUNDEN.

Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit oder wenn es aufgrund fehlender Übermittlung der erforderlichen Verwaltungsinformationen durch den KUNDEN (insbesondere des für das kommende Jahr erforderlichen Kostenvoranschlags) nicht möglich ist, eine Rechnung auszustellen, behält sich JOOXTER das Recht vor, nach einer schriftlichen Benachrichtigung, die innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ohne Wirkung geblieben ist, den Zugang zu den Diensten ganz oder teilweise bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge auszusetzen. Diese Aussetzung kann schrittweise erfolgen, beginnend mit den Benutzerkonten vor dem Administratorkonto. Die Aussetzung der Dienste entbindet den KUNDEN nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der fälligen Beträge und begründet keine Haftung von JOOXTER.

JOOXTER kann den Zugang oder die Nutzung aller oder eines Teils der Dienste für alle Nutzer aussetzen, kündigen oder verweigern, ohne dass daraus Verpflichtungen oder Haftungen entstehen, wenn JOOXTER nach bestem Wissen und Gewissen und nach vernünftigem Ermessen zu der Auffassung gelangt, dass:

  1. a) der KUNDE oder ein Nutzer eine der Bedingungen der AGB nicht eingehalten hat oder auf die Dienste über den Umfang der gewährten Rechte hinaus oder zu einem durch die AGB nicht zugelassenen Zweck oder in einer Weise zugegriffen hat oder diese genutzt hat, die nicht den Anweisungen oder Anforderungen der Spezifikationen entspricht;
  2. b) der KUNDE oder ein Nutzer in betrügerische, irreführende oder illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit den Diensten verwickelt ist, war oder sein könnte.

Im Falle eines Zahlungsverzugs gemäß den AGB behält sich JOOXTER das Recht vor, den Zugang zu den SaaS-Diensten unter den in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen ebenfalls auszusetzen. Umgekehrt kann jeder Zahlungsverzug gemäß den vorliegenden AGB zur Aussetzung der in den AGB vorgesehenen Leistungen gemäß den Bestimmungen dieser AGB führen.

Artikel XI. Vertraulichkeit

Die Parteien vereinbaren, dass vertrauliche Informationen alle Informationen in jeglicher Form und auf jeglichem Träger (mündlich, schriftlich, elektronisch oder anderweitig) bezeichnen, die eine Partei der anderen vor oder während der Ausführung der AGB mitteilt, unabhängig davon, ob diese Informationen als „vertraulich” gekennzeichnet, bezeichnet oder identifiziert sind. Jede Partei verpflichtet sich, dass die vertraulichen Informationen, die von der anderen Partei im Rahmen der AGB stammen:

  • geschützt und streng vertraulich behandelt werden und mit derselben Sorgfalt und demselben Schutz behandelt werden, den sie ihren eigenen vertraulichen Informationen gewähren;
  • Nur an diejenigen Mitarbeiter weitergegeben werden, die davon Kenntnis haben müssen, mit Ausnahme von Dritten, unabhängig davon, ob diese mit ihm verbunden oder verbunden sind, und von diesen nur für die Zwecke der Dienstleistungen verwendet werden;
  • Nicht ganz oder teilweise für andere Zwecke als für die Bedürfnisse der Dienste verwendet werden;
  • Sie dürfen weder ganz noch teilweise kopiert, reproduziert oder vervielfältigt werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den AGB erforderlich.

Alle vertraulichen Informationen und deren Vervielfältigungen, die von einer Partei an eine andere Partei weitergegeben werden, bleiben Eigentum der Partei, die sie weitergegeben hat, und müssen dieser auf Verlangen unverzüglich zurückgegeben werden.

Die empfangende Partei unterliegt keinerlei Verpflichtungen oder Einschränkungen hinsichtlich aller vertraulichen Informationen, für die sie nachweisen kann, dass:

  • dass sie vor oder nach ihrer Mitteilung in den öffentlichen Bereich gelangt sind, jedoch in diesem Fall ohne dass ihm ein Verschulden zur Last gelegt werden kann; oder
  • Dass sie ihr bereits bekannt sind, was durch das Vorhandensein entsprechender Unterlagen in diesen Akten nachgewiesen werden kann; oder
  • dass sie rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, ohne Einschränkungen oder Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Artikels; oder
  • dass sie das Ergebnis interner Entwicklungen sind, die in gutem Glauben von Mitarbeitern durchgeführt wurden, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten; oder
  • dass ihre Verwendung oder Weitergabe von der Partei, von der sie stammen, schriftlich genehmigt wurde; oder
  • Sie waren Gegenstand einer Mitteilung, die aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer Entscheidung eines Gerichts erforderlich war, vorausgesetzt, dass (i) diese Offenlegung für die Einhaltung der Gerichtsbeschlüsse oder gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen unbedingt erforderlich ist und (ii) die zur Offenlegung der betreffenden vertraulichen Informationen verpflichtete Partei die offenlegende Partei so schnell wie möglich über diese Offenlegung informiert hat, damit die offenlegende Partei gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Übermittlung von Informationen zwischen den Parteien gemäß diesem Artikel in keinem Fall so ausgelegt werden kann, dass sie der empfangenden Partei ausdrücklich oder stillschweigend ein Recht (im Rahmen einer Lizenz oder auf andere Weise) an den Erfindungen, geistigen Werken oder Entdeckungen gewährt, auf die sich diese vertraulichen Informationen beziehen. Gleiches gilt für Urheberrechte oder andere Rechte an literarischen und künstlerischen Werken (Copyrights), Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen.

Die Bedingungen und die Erfüllung der AGB werden von den Parteien vertraulich behandelt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei von keiner der Parteien offengelegt.

Jede Partei verpflichtet sich, der anderen Partei auf deren ausdrückliche Aufforderung hin spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ablauf oder Kündigung der AGB aus welchem Grund auch immer alle von dieser Partei übermittelten vertraulichen Informationen zurückzugeben.

Alle oben beschriebenen Verpflichtungen hinsichtlich der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen bleiben für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Ablauf oder Kündigung der AGB aus welchem Grund auch immer bestehen.

Artikel XII. Sanktionen bei Verstößen

Die folgenden Verpflichtungen sind für den KUNDEN von wesentlicher Bedeutung:

– Die Zahlung des Preises.

– Die Dienste nicht im Namen eines Dritten nutzen.

– Keine illegalen oder betrügerischen Aktivitäten oder Aktivitäten, die die Rechte oder die Sicherheit Dritter beeinträchtigen, die öffentliche Ordnung stören oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

– Die Dienste nicht in einer Weise oder zu Zwecken zu nutzen, die gegen geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen, diese missbrauchen oder verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen.

– Die Dienste dürfen nicht zum Zwecke der Wettbewerbsanalyse der Dienste, der Entwicklung, Bereitstellung oder Nutzung eines konkurrierenden Dienstes oder Softwareprodukts oder zu anderen Zwecken, die JOOXTER geschäftlich schaden oder benachteiligen, genutzt werden.

Bei Verletzung einer dieser wesentlichen Verpflichtungen kann JOOXTER:

– den Zugang des KUNDEN zu den Diensten auszusetzen oder zu kündigen,

– Alle zuständigen Behörden informieren, mit ihnen zusammenarbeiten und ihnen alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Ermittlung und Ahndung illegaler oder unrechtmäßiger Aktivitäten nützlich sind.

– Jegliche rechtliche Schritte einzuleiten.

Diese Sanktionen gelten unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die JOOXTER gegenüber dem KUNDEN geltend machen könnte.

Bei Verletzung einer anderen als einer wesentlichen Verpflichtung fordert JOOXTER den KUNDEN in geeigneter schriftlicher Form auf, die Verletzung innerhalb einer Frist von maximal fünfzehn (15) Kalendertagen zu beheben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Behebung, kann JOOXTER die AGB von Rechts wegen kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche. Im Falle einer Kündigung aufgrund einer Verletzung seitens des KUNDEN werden alle gemäß den AGB bis zum ursprünglich vorgesehenen Ablauf fälligen Beträge sofort fällig.

Artikel XIII. Schutz personenbezogener Daten

Der vorliegende Abschnitt dient dazu, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die JOOXTER im Auftrag des KUNDEN vornehmen kann, im Einklang mit den geltenden Vorschriften zu regeln. Die Parteien erklären, dass sie die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, insbesondere das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten, dessen Durchführungsdekret Nr. 2019-536 vom 29. Mai 2019 und die Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679/EU vom 27. April 2016 (im Folgenden „Verordnung”) einzuhalten.

Für einen Teil der im Rahmen der Dienste erhobenen Daten handelt JOOXTER als Auftragsverarbeiter und der KUNDE als Verantwortlicher im Sinne der oben genannten Vorschriften.

Beschreibung der Verarbeitung, die Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist

Der KUNDE erkennt an, dass JOOXTER zur Erfüllung seiner verschiedenen Verpflichtungen gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten AGB Zugriff auf personenbezogene Daten haben und diese im Auftrag des KUNDEN verarbeiten kann.

JOOXTER hat folgende Verpflichtungen:

  • Erbringung der auf die Bedürfnisse des KUNDEN zugeschnittenen Dienstleistungen, wie im Angebot beschrieben,
  • Bereitstellung eines sicheren Zugangs zu den Diensten gemäß den in der Dienstleistungsvereinbarung oder dem Service Level Agreement (SLA) beschriebenen Sicherheitsbedingungen,
  • Sichere Hosting-Lösung für die Plattform,
  • Datensicherung auf einem isolierten Server,
  • Überwachungs- und Wartungsleistungen (korrektive und evolutive) gemäß den im Servicevertrag oder Service Level Agreement (SLA) festgelegten Servicelevels,
  • Alle technischen Mittel einsetzen, die dem Stand der Technik entsprechen, um die Integrität, Sicherheit und Vertraulichkeit aller Daten des KUNDEN zu gewährleisten.

Beschreibung der von JOOXTER durchgeführten Vorgänge mit den Daten: Speicherung, Abfrage und Bereitstellung. Je nach Bedarf des KUNDEN kann JOOXTER im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen Daten ändern und ergänzen.

Die personenbezogenen Daten und die betroffenen Personen sind in den Informationen zu personenbezogenen Daten definiert, die hier verfügbar sind: https://jooxter.com/utilisation-donnees/.

Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Der KUNDE verpflichtet sich, seine Verpflichtungen im Sinne der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.

Der KUNDE verpflichtet sich daher, die betroffenen Personen vor jeder Erhebung ihrer personenbezogenen Daten über die Verarbeitung ihrer Daten und ihre Rechte zu informieren. Die Verarbeitung dieser Daten ist rechtmäßig und erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Der KUNDE dokumentiert alle Anweisungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch JOOXTER schriftlich.

Verpflichtungen von JOOXTER als Auftragsverarbeiter

JOOXTER verpflichtet sich:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zum Zweck der Erfüllung seiner verschiedenen Aufgaben im Sinne der AGB,
  • Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einhaltung der Grundsätze der Verordnung,
  • Die personenbezogenen Daten auf schriftliche Anweisung des KUNDEN zu verarbeiten und ihm unverzüglich alle Anweisungen seinerseits zu melden, die gegen die Vorschriften verstoßen.
  • Keine Verarbeitung personenbezogener Daten für eigene Zwecke oder für Dritte. JOOXTER darf die vom KUNDEN bereitgestellten personenbezogenen Daten in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, verkaufen, vermieten, weitergeben, kommerziell verwerten oder darüber verfügen.
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit der im Auftrag des KUNDEN verarbeiteten personenbezogenen Daten,
  • Unterstützung des KUNDEN bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (PIA) in Bezug auf die vorliegende Softwarelösung durch Bereitstellung nützlicher Informationen,
  • Dem KUNDEN jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, melden. Dieser Meldung sind gemäß den JOOXTER vorliegenden Informationen beizufügen: eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, der Art und Anzahl der betroffenen Personen, der Anzahl der betroffenen Daten, eine Beschreibung der möglichen Folgen der Verletzung und der Maßnahmen, die zur Behebung der Verletzung ergriffen wurden.
  • Unterstützung des KUNDEN bei seiner Verpflichtung, den Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Personen nachzukommen,
  • Den KUNDEN im Falle einer durch das Recht der Europäischen Union oder das französische Recht vorgeschriebenen Übermittlung der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation informieren.

JOOXTER erklärt:

  • Ausreichende Garantien hinsichtlich der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der anvertrauten personenbezogenen Daten bieten.
  • Hosting der Daten auf dem Gebiet der Europäischen Union,
  • Führen eines Verarbeitungsprotokolls als Auftragsverarbeiter,
  • Dass nur befugtes Personal Zugang zu den anvertrauten personenbezogenen Daten hat.

Fälle von Weitervergabe an Subunternehmer

JOOXTER hält für den KUNDEN eine Liste mit Unterauftragnehmern bereit, die er auf erste Anfrage des KUNDEN zur Verfügung stellt.

Alle Unterauftragnehmer unterliegen denselben Datenschutzverpflichtungen wie JOOXTER. Sie sind verpflichtet, die vom KUNDEN auferlegten Verpflichtungen und schriftlichen Anweisungen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit personenbezogener Daten durch den Unterauftragnehmer bleibt JOOXTER gegenüber dem KUNDEN in vollem Umfang haftbar.

Transfer

JOOXTER garantiert, dass keine personenbezogenen Daten außerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union oder eines von der Europäischen Kommission als angemessen anerkannten Landes übertragen werden, mit Ausnahme von:

  • Von einer gesetzlich vorgeschriebenen Übertragung,
  • Das Vorliegen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des KUNDEN und die Einrichtung geeigneter Garantien,
  • Eine für die Erfüllung der AGB erforderliche Übermittlung zwischen der betroffenen Person und dem KUNDEN.

Datenausgabe

Bei Kündigung oder Ablauf der AGB wird JOOXTER die Verarbeitung der vom KUNDEN übermittelten personenbezogenen Daten unverzüglich einstellen. Es wird alle Dateien und deren Sicherungskopien, die personenbezogene Daten enthalten, vernichten, vorbehaltlich der Verpflichtung zur Archivierung für längere Zeiträume.

Dokumentation und Audit

JOOXTER stellt dem KUNDEN alle Informationen zur Verfügung, die die Einhaltung seiner Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter belegen.

JOOXTER wird bei jeder vom KUNDEN oder einem von diesem benannten unabhängigen Sachverständigen (unter Geheimhaltungsverpflichtung) durchgeführten Prüfung uneingeschränkt kooperieren. Diese Prüfung bezieht sich ausschließlich auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Verpflichtungen von JOOXTER als Auftragsverarbeiter. Es dürfen keine Daten anderer Kunden von JOOXTER eingesehen werden.

Artikel XIV. Haftung

JOOXTER haftet gegenüber dem KUNDEN gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Rechts. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich JOOXTER, den KUNDEN für alle direkten Schäden zu entschädigen, die dem KUNDEN im Rahmen der AGB entstehen könnten.

JOOXTER haftet in keinem Fall für indirekte Schäden im Sinne der Rechtsprechung der französischen Gerichte (insbesondere, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: geschäftliche Nachteile, Kundenverlust, Umsatz- oder Gewinnverlust, entgangener Gewinn, geschäftliche Störungen jeglicher Art, Imageverlust, Verlust einer Chance, Verlust oder Beschädigung von Dateien oder Daten und/oder Kosten für eine Ersatzlösung).

Mit Ausnahme von Personenschäden, Tod und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von JOOXTER auf den Betrag begrenzt, den der KUNDE gemäß den AGB während des Geschäftsjahres dieser AGB gezahlt hat. Jede Haftungsklage des KUNDEN gegen JOOXTER muss innerhalb eines (1) Jahres nach Eintritt des Schadens eingereicht werden, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der öffentlichen Ordnung.

JOOXTER kann in keinem Fall haftbar gemacht werden für:

– Nutzung aller oder eines Teils der Dienste, obwohl JOOXTER aufgrund einer Schwierigkeit oder aus einem anderen Grund empfohlen hatte, die Nutzung auszusetzen;

– Für Schäden, die durch ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des KUNDEN bei der Nutzung der Dienste entstehen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der KUNDE, die Nutzer in der Nutzung der Dienste zu schulen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Nutzer ihr Login und ihr Passwort nicht an Dritte weitergeben und nur ihre eigenen Zugangsdaten verwenden.

– Nutzung der Dienste in Verbindung mit Diensten, die nicht von JOOXTER bereitgestellt oder unterstützt werden und die sich auf die Dienste, Daten oder personenbezogenen Daten auswirken können;

– Änderungen an der gesamten oder einem Teil der Software oder an den über die Dienste zugänglichen Informationen, die nicht von JOOXTER oder einem von JOOXTER benannten Dienstleister vorgenommen wurden;

– Nutzung der Dienste in einer Weise, die nicht in der Dokumentation vorgesehen oder in den AGB ausdrücklich genehmigt ist.

Die Haftung von JOOXTER für verkaufte oder vermietete Geräte, insbesondere in Bezug auf Konformität, Herstellergarantie, Gefahrenübergang und Wartung, unterliegt ausschließlich den AGB.

Artikel XV. Garantien

JOOXTER erklärt und garantiert, dass es die Dienste in Übereinstimmung mit den allgemeinen Branchenstandards bereitstellen wird und dass die Dienste unter normalen Nutzungsbedingungen und Umständen im Wesentlichen gemäß der geltenden Dokumentation funktionieren werden. Die Dienste von Dritten werden „wie besehen“ bereitgestellt, und alle Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Dienste von Dritten fallen ausschließlich in den Bereich der Beziehung zwischen dem KUNDEN und dem Dritten, der Eigentümer oder Vertreiber dieser Dienste von Dritten ist.

Der ausschließliche Rechtsbehelf des KUNDEN und die einzige Verpflichtung von JOOXTER bei jeder Nichteinhaltung der oben genannten Garantie durch die Dienste besteht darin, dass JOOXTER sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemüht, diese Nichtkonformität gemäß den in der Servicevereinbarung (SLA) festgelegten Bedingungen und Fristen zu beheben, oder, falls JOOXTER nicht in der Lage ist, diese Nichtkonformität innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, dem KUNDEN die im Voraus bezahlten und nicht genutzten Kosten für die verbleibende Laufzeit des Abonnements (anteilig ab dem Datum, an dem JOOXTER von dieser Nichtkonformität Kenntnis erlangt hat) zu erstatten. Diese Garantie gilt nicht für Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch, versehentlichen Verlust, die Nutzung oder Kombination der Dienste mit Produkten, Gütern Dienstleistungen oder anderen Elementen, die von anderen als JOOXTER bereitgestellt werden (außer bei schriftlicher Empfehlung von JOOXTER), jeglicher Änderung der Dienste, die nicht von oder für JOOXTER vorgenommen wurde, oder jeglicher Nutzung der Dienste durch den KUNDEN, die im Widerspruch zu den AGB steht.

ALLE DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN WERDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND ALLE AUSSAGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN UNTERLIEGEN AUSSCHLIESSLICH DER BEZIEHUNG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM DRITTANBIETER ODER VERTRIEBSPARTNER DIESER DIENSTLEISTUNGEN.

Artikel XVI. Höhere Gewalt

Die Haftung jeder der Parteien wird nicht geltend gemacht und die AGB werden ausgesetzt, wenn ihre Erfüllung oder die Erfüllung einer den Parteien gemäß den AGB obliegenden Verpflichtung durch ein Ereignis verhindert, eingeschränkt oder gestört wird, das gemäß Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen Fall höherer Gewalt darstellt.

Die von höherer Gewalt betroffene Partei wird, vorbehaltlich der Übermittlung eines Einschreibens mit Rückschein an die andere Partei innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eintritt des Ereignisses, von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Verhinderung, Störung oder Einschränkung befreit.

Die andere Partei ist dann ebenfalls von der Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen befreit, und zwar ebenfalls nur für die Dauer der Verhinderung, Störung oder Einschränkung.

Die Erfüllung der Verpflichtungen der verhinderten Partei wird um einen Zeitraum aufgeschoben, der mindestens der Dauer der Aussetzung aufgrund höherer Gewalt entspricht.

Beträgt die Dauer der Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt jedoch mehr als einen (1) Monat (ab dem Datum der Mitteilung über das Eintreten des Falls höherer Gewalt), können die AGB von Rechts wegen und ohne gerichtliche Formalitäten von der nicht betroffenen Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gekündigt werden, die der säumigen Partei per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt wird. Die Kündigung wird am Tag nach dem Datum des Eingangs des Einschreibens mit Rückschein wirksam.

Während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt wird die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei alle Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Erfüllung der AGB zu minimieren.

Artikel XVII. Geistiges Eigentum

Die Dienste, die Software, die JOOXTER-Plattform, die JOOXTER-Website, die APIs, die Datenbanken, die Infrastrukturen, die technischen Architekturen sowie alle Inhalte und Elemente, aus denen sie bestehen, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Schnittstellen, Codes, Datenstrukturen, Dokumentationen, Logos, Marken und Kennzeichen, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von JOOXTER oder seinen Partnern oder Lizenzgebern. Sie sind durch alle geltenden Rechte des geistigen Eigentums geschützt, insbesondere durch Urheberrechte und Rechte von Datenbankherstellern. Keine Bestimmung der AGB kann so ausgelegt werden, dass sie eine Eigentumsübertragung zugunsten des KUNDEN bewirkt.

Vorbehaltlich der Einhaltung der AGB und der Zahlung der fälligen Beträge gewährt JOOXTER dem KUNDEN für die Dauer der AGB und innerhalb der im Angebot festgelegten Grenzen ein nicht exklusives, persönliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht auf Zugang und Nutzung der Dienste und der damit verbundenen APIs, ausschließlich für seine internen beruflichen Zwecke. Dieses Nutzungsrecht ist streng auf den funktionalen Umfang, die Volumina, die Ressourcen, die Anzahl der Nutzer und die finanziellen Bedingungen beschränkt, die im Angebot und in den AGB vorgesehen sind, und beinhaltet keine Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum zugunsten des KUNDEN. Jede Nutzung der Dienste zugunsten Dritter oder zu anderen als den in den AGB ausdrücklich vorgesehenen Zwecken ist strengstens untersagt.

Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von JOOXTER ist es dem KUNDEN insbesondere untersagt, die Dienste, die Software, die APIs oder die Datenbanken ganz oder teilweise zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zur Verfügung zu stellen, zu verbreiten, abzutreten, zu vermieten, zu verleihen, unterzulizenzieren oder in irgendeiner Weise ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung, Code-Analyse oder Versuche des Zugriffs auf den Quellcode der Dienste oder der Software durchzuführen, die von JOOXTER eingerichteten Sicherheits-, , die von JOOXTER eingerichteten Sicherheits-, Authentifizierungs- oder Zugangskontrollvorrichtungen zu umgehen oder zu beeinträchtigen, Hinweise auf geistige Eigentumsrechte, die in den Diensten oder deren Dokumentation enthalten sind, zu entfernen oder zu verändern, die Dienste unter Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften oder der Rechte Dritter zu nutzen, Tests, Vergleichsanalysen, Benchmarks oder Leistungsbewertungen der Dienste ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JOOXTER zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, auf die Dienste zuzugreifen oder sie zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln, zu vermarkten oder zu verwerten, oder zu einem Zweck, der die geschäftlichen Interessen von JOOXTER beeinträchtigen könnte, sowie die Dienste über den in den AGB und im Angebot festgelegten Umfang und die Nutzungsrechte hinaus zu nutzen.

Alle Weiterentwicklungen, Verbesserungen, Anpassungen oder Entwicklungen der Dienste, der Software, der APIs oder der Datenbanken, unabhängig davon, ob sie von JOOXTER allein oder auf Grundlage von Vorschlägen, Rückmeldungen oder Anregungen des KUNDEN vorgenommen werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von JOOXTER. Der KUNDE gewährt JOOXTER kostenlos, nicht exklusiv und weltweit das Recht, die im Rahmen der Nutzung der Dienste formulierten Vorschläge, Ideen oder Rückmeldungen frei zu verwerten, ohne dass dies einen Anspruch auf eine Vergütung begründet.

Der KUNDE ist allein verantwortlich für die Vertraulichkeit und Verwendung der Zugangsdaten seiner Nutzer und verpflichtet sich, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Der KUNDE bleibt für jeden Zugriff auf die Dienste oder deren Nutzung mittels seiner Zugangsdaten verantwortlich, unabhängig davon, ob er davon Kenntnis hatte oder nicht.

Der KUNDE verpflichtet sich, JOOXTER unverzüglich über jede ihm bekannte unbefugte Nutzung der Dienste oder jede Verletzung der Rechte von JOOXTER zu informieren und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterbinden. Der KUNDE bleibt gegenüber JOOXTER für jede Verletzung der AGB in dieser Hinsicht verantwortlich, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst oder durch seine Mitarbeiter, Nutzer oder Dienstleister verursacht wurde.

Die AGB beinhalten keine Übertragung oder Lizenzierung von Marken, Firmennamen, Logos oder anderen Kennzeichen von JOOXTER zugunsten des KUNDEN, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Die in diesen AGB vorgesehenen Einschränkungen und Verpflichtungen bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung der AGB, aus welchem Grund auch immer, bestehen.

Artikel XVIII. Recht auf Prüfung

Während der Laufzeit des Abonnements und ein (1) Jahr nach dessen Ablauf sowie nach einer angemessenen Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Werktagen

JOOXTER kann aus der Ferne eine vertrauliche Prüfung durchführen, um insbesondere zu überprüfen, ob die Dienste gemäß dem Kostenvoranschlag, den AGB und den ANB genutzt werden.

Sollte JOOXTER feststellen, dass die Anzahl der Nutzer der Dienste höher ist als die im Angebot angegebene Anzahl, verpflichtet sich der KUNDE, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Überprüfung eine zusätzliche Gebühr entsprechend der Anzahl der überschüssigen Nutzer zu zahlen und JOOXTER die Kosten für die Überprüfung zu erstatten. Der Preis wird entsprechend der tatsächlichen Anzahl der Nutzer angepasst.

Artikel XIX. Vorzeitige Beendigung der AGB / Kündigung

Jede Partei kann von Rechts wegen und ohne Entschädigung der anderen Partei ihre Absicht mitteilen, die AGB nicht zu verlängern, vorbehaltlich einer Kündigungsfrist von mindestens sechs (6) Monaten vor Ablauf der ersten Laufzeit oder von drei (3) Monaten für jede Verlängerungsperiode. Im Falle einer oder mehrerer Verstöße einer Partei gegen ihre Verpflichtungen, die nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt eines von der anderen Partei versandten Einschreibens mit Rückschein, in dem sie auf die(n) Verletzung(en) hingewiesen wird, nicht behoben werden, kann diese Partei die AGB von Rechts wegen ohne Formalitäten kündigen, unbeschadet aller Schadensersatzansprüche, die ihr zustehen könnten.

Im Falle einer Kündigung der AGB, aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich der KUNDE, alle JOOXTER gemäß den AGB geschuldeten Beträge unverzüglich zu begleichen, ohne dass eine Verrechnung oder ein Abzug vorgenommen werden kann. Bereits gezahlte Beträge verbleiben bei JOOXTER.

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den KUNDEN vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit und außer im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes seitens JOOXTER ist der KUNDE als Vertragsstrafe zur Zahlung des gesamten Betrags verpflichtet, der bis zum regulären Ablauf der AGB fällig gewesen wäre. Dieser Betrag ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung fällig.

Die Kündigung oder Nichtverlängerung der vorliegenden AGB verpflichtet den KUNDEN, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, zur Rückgabe der gemieteten Geräte gemäß den in den AGB festgelegten Bedingungen und Fristen. Umgekehrt führt die Kündigung der AGB aus welchem Grund auch immer nicht automatisch zur Kündigung der vorliegenden AGB, es sei denn, die SaaS-Dienste sind untrennbar mit der Nutzung der betreffenden Geräte verbunden.

Die vorliegende Klausel entzieht JOOXTER nicht das Recht, nach den Bestimmungen des allgemeinen Rechts Schadenersatz für jeden einzelnen Schaden zu verlangen.

Artikel XX. Wechsel des Datenverarbeitungsdienstleisters und Austritt

Einleitend stellt JOOXTER gemäß den für vernetzte Produkte geltenden Vorschriften und insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates über Daten (im Folgenden „Datengesetz“) dem KUNDEN vor Abschluss der AGB und während der Nutzungsdauer der Geräte die erforderlichen Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:

  • Art, Format und Häufigkeit der von den Geräten erzeugten Daten;
  • Die technischen Modalitäten für den Zugriff auf diese Daten;
  • Mögliche Nutzungsbeschränkungen oder technische Zugangsbeschränkungen;
  • Die Identität der Stellen, die gegebenenfalls als Dateninhaber („data holder“) auftreten können.

Der KUNDE wird darüber informiert, dass der Endnutzer der Geräte ein Recht auf Zugang zu den durch die Nutzung der Geräte generierten Daten sowie das Recht hat, diese Daten einem Dritten seiner Wahl unter den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Bedingungen und Einschränkungen zur Verfügung zu stellen.

Vorabinformationen und Instrumente für Veränderungen

Vor jeder Bestellung stellt JOOXTER dem KUNDEN gemäß dem Data Act klare Informationen zum Anbieterwechsel zur Verfügung.

Diese Informationen umfassen insbesondere die Beschreibung der automatisierten Self-Service-Tools, die für den Export der Daten zur Verfügung gestellt werden (im Folgenden „Änderungstools“), ihre Funktionen, technischen Voraussetzungen, bekannten Einschränkungen und Nutzungsbedingungen sowie die verfügbaren Datenformate und -strukturen, mögliche technische Einschränkungen, geschätzte Exportzeiten, bekannte Risiken für die Kontinuität der Dienste und die zur Verfügung gestellten IT-Ressourcen, um eine effektive Änderung zu ermöglichen.

JOOXTER bietet auch Zugang zu einem Online-Register, das die Datenstrukturen und -formate, die relevanten Standards und die offenen Interoperabilitätsspezifikationen für exportierbare Daten enthält.

Dem KUNDEN werden keine Kosten für den Anbieterwechsel oder die Datenausgabe in Rechnung gestellt, auch nicht während der Übergangsphase.

Exportierbare Daten und Ausschlüsse

Die Kategorien von Daten, die über die Änderungstools exportiert werden können (im Folgenden „exportierbare Daten“), sowie die Kategorien, die aufgrund des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse von JOOXTER ausgeschlossen sind, umfassen insbesondere:

– Die vom KUNDEN bereitgestellten Daten;

– Daten, die durch die Nutzung der Dienste generiert werden;

– Die für die Wiederverwendung der Daten erforderlichen Konfigurationen und Einstellungen;

– Die direkt mit dem KUNDEN verbundenen digitalen Vermögenswerte.

Von den exportierbaren Daten ausgeschlossen sind Daten und Informationen, die den internen Betrieb der Dienste von JOOXTER betreffen und deren Offenlegung ein Risiko für die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen darstellen würde, insbesondere proprietäre Algorithmen, interne Überwachungsinstrumente, nicht öffentliche technische Architekturen und interne Optimierungsmodelle.

Diese Ausschlüsse haben weder zum Ziel noch zur Folge, dass dem KUNDEN die Möglichkeit genommen wird, seine exportierbaren Daten in einen Zieldienst zu extrahieren und wiederzuverwenden.

Einleitung des Veränderungsprozesses

Der KUNDE kann einen Anbieterwechsel einleiten, indem er JOOXTER eine Änderungsmitteilung, die sich von einer Kündigungsmitteilung unterscheidet, mit einer Kündigungsfrist von höchstens zwei (2) Monaten zusendet, sofern der KUNDE keine kürzere Frist verlangt.

In dieser Mitteilung gibt der KUNDE an, ob er beabsichtigt:

– Wechsel zu einem anderen Anbieter (unter Angabe der erforderlichen technischen Informationen);

– Migration zu einer internen Infrastruktur;

– Nur die Löschung seiner Daten ohne Übertragung zu erwirken.

Der KUNDE kann die gewünschten Zeitfenster für die Umstellung sowie die zusätzlich erforderlichen IT-Ressourcen angeben. Kann JOOXTER diesen Anforderungen nicht nachkommen, teilt es seine begründete Ablehnung innerhalb von drei (3) Werktagen mit und schlägt alternative Zeitfenster vor, die mit der Übergangsphase vereinbar sind.

JOOXTER bestätigt den Erhalt jeder Änderungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen auf demselben Kommunikationsweg.

Wenn der KUNDE lediglich die Löschung seiner exportierbaren Daten ohne Anbieterwechsel wünscht, sendet er JOOXTER eine Löschungsmitteilung.

Übergangsphase

Die Übergangsphase, in der der KUNDE seine Daten exportieren kann, beträgt mindestens dreißig (30) Tage ab der Benachrichtigung über die Änderung oder die Beendigung der Dienste.

Wenn JOOXTER nachweist, dass es technisch unmöglich ist, diese Frist einzuhalten, informiert es den KUNDEN innerhalb von vierzehn (14) Werktagen darüber, begründet die technische Unmöglichkeit und schlägt einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben (7) Monaten vor.

Wenn der KUNDE Mietgeräte nutzt, muss der Wechsel des Lieferanten mit der Rückgabe der Geräte gemäß den AGB koordiniert werden. Die in diesem Artikel vorgesehene Übergangszeit setzt die Verpflichtungen des KUNDEN gemäß den AGB, insbesondere hinsichtlich der Zahlung der Mieten und der Rückgabe der Geräte, nicht aus.

Verpflichtungen von JOOXTER während der Umstellung

Während der gesamten Übergangsphase verpflichtet sich JOOXTER zu Folgendem:

– Aufrechterhaltung der Kontinuität der Dienste mit der erforderlichen Sorgfalt;

– Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus bei der Übertragung der Daten;

– Bereitstellung angemessener Unterstützung bei der Nutzung der Change Tools;

– Gemeinsam mit dem KUNDEN alle blockierenden Vorfälle analysieren und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Auch wenn die Änderung hauptsächlich auf automatisierten Self-Service-Tools basiert, bleibt JOOXTER für die Einhaltung des Änderungszeitplans verantwortlich, sofern eine Verzögerung auf Einschränkungen der Tools, unzureichende Leistung oder eine ungerechtfertigte Verzögerung seines Supports zurückzuführen ist.

Pflichten des KUNDEN

Der KUNDE ist für den Import der Daten in seine eigene Umgebung oder die des Zielanbieters verantwortlich.

Der KUNDE verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse von JOOXTER zu respektieren. Jeder Zugriff auf Tools, Dokumentationen oder geschützte Elemente, die im Rahmen der Umstellung bereitgestellt werden, ist streng auf diesen Prozess beschränkt und endet spätestens mit Ablauf der Übergangsphase.

Der KUNDE kann in Absprache mit JOOXTER Erfolgsindikatoren und Meilensteine für den Veränderungsprozess festlegen und JOOXTER formell über den erfolgreichen Abschluss der Veränderung informieren.

Fehlgeschlagene Änderung

Falls die Änderung fehlschlägt, arbeiten die Parteien in gutem Glauben zusammen, um die Ursache zu ermitteln und zu beheben. Wenn der Fehler auf die technische Umgebung von JOOXTER zurückzuführen ist, berät JOOXTER den KUNDEN hinsichtlich der zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen.

Die Regeln bezüglich der Änderungskosten gelten für die Unterstützung, die JOOXTER in diesem Zusammenhang gegebenenfalls leistet.

Die AGB und die Dienstleistungen enden erst, wenn der Änderungsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde, es sei denn, der KUNDE beantragt ausdrücklich die Löschung ohne Übertragung.

Löschung und Bestätigung

Nach Ablauf der Übergangsphase (einschließlich etwaiger Verlängerungen) und vorbehaltlich einer erfolgreichen Änderung oder einer beantragten Löschung ohne Übertragung löscht JOOXTER die exportierbaren Daten des KUNDEN und bestätigt diese Löschung schriftlich, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Untervergabe

JOOXTER nutzt Subunternehmer für die Erbringung der Dienstleistungen:

Subunternehmer

Gegenstand

Lokalisierung

Cronofy

Kalendersynchronisierungen

UK

JOOXTER bleibt gegenüber dem KUNDEN allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen.

Artikel XXI. Abtretung

Der KUNDE darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JOOXTER weder die Rechte und Pflichten aus den AGB ganz noch teilweise an Dritte abtreten oder übertragen. Jede Abtretung oder Übertragung aller oder eines Teils der Rechte und Pflichten aus den AGB bedarf einer Zusatzvereinbarung zu den AGB.

JOOXTER ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Gewinne, Rechte und Pflichten zu jedem beliebigen Zweck an Dritte abzutreten oder in eine Gesellschaft einzubringen, ohne gegenüber dem KUNDEN zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein. JOOXTER wird den KUNDEN innerhalb eines (1) Monats nach Unterzeichnung der Übertragung der AGB per Einschreiben mit Rückschein an die oben angegebene Adresse über diese Übertragung informieren.

Artikel XXII. Handelsreferenz

Sofern nicht anders vereinbart, ermächtigt der KUNDE JOOXTER, in seinen an seine Kunden und Interessenten verteilten Geschäftsunterlagen sowie im Rahmen seiner Kommunikationsmaßnahmen (Handelsveranstaltungen, Presseartikel, institutionelle Kommunikation, kommerzielle Werbung, Website, soziale Netzwerke usw.) zu erwähnen.

Artikel XXIII. Abwerbeverbot für Mitarbeiter

Jede der Parteien verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit der AGB und für ein Jahr nach deren Beendigung, unabhängig vom Grund, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter der anderen Partei einzustellen.

Sollte eine der Parteien dieser Verpflichtung nicht nachkommen, verpflichtet sie sich, die andere Partei zu entschädigen, indem sie ihr sofort und auf einfache Aufforderung einen Pauschalbetrag in Höhe des Zwölffachen des monatlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zahlt.

Artikel XXIV. Unabhängigkeit der Klauseln

Sollte ein Teil dieser AGB aus irgendeinem Grund ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so werden die betreffenden Bestimmungen für nicht existent erklärt, während die übrigen Bestimmungen ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit behalten und weiterhin anwendbar sind. Die für nicht existent erklärten Bestimmungen werden dann durch Bestimmungen ersetzt, die dem Inhalt und Sinn der ungültigen Klausel am nächsten kommen.

Artikel XXV. Verschiedene Bestimmungen

Die AGB regeln sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste im SaaS-Modus und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Verhandlungen zwischen den Parteien.

Die AGB können nur durch eine von den Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden.

Jegliche Korrespondenz ist an die oben angegebenen Adressen zu richten.

Die Parteien erklären, dass die AGB in keinem Fall als Gründung oder Errichtung einer faktischen Gesellschaft, einer Beteiligungsgesellschaft, einer Agentur, eines Joint Ventures zwischen den Parteien oder einer anderen juristischen Person jeglicher Art angesehen werden können, wobei die „affectio societatis” und jede Gewinn-/Verlustbeteiligung ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, und die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben weiterhin gültig. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Bestimmungen oder Teile davon nach Treu und Glauben durch wirksame Bestimmungen mit ähnlichem Inhalt zu ersetzen.

Die Tatsache, dass sich eine der Parteien nicht auf eine Verletzung einer ihrer Verpflichtungen durch die andere Partei beruft, kann nicht als Verzicht auf die Geltendmachung der betreffenden Verpflichtung für die Zukunft ausgelegt werden.

Artikel XXVI. Sprache

Bei Widersprüchen oder Streitigkeiten über die Bedeutung eines Begriffs oder einer Bestimmung ist die französische Sprache maßgebend.

Artikel XXVII. Anwendbares Recht – Gerichtsbarkeit

Die AGB und Verkaufsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Jede Streitigkeit, die sich aus der Auslegung oder Ausführung der AGB ergibt, wird Gegenstand einer gütlichen Einigung zwischen dem KUNDEN und JOOXTER sein. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind ausschließlich die zuständigen Gerichte in Lille zuständig, auch im Falle eines Eilverfahrens, einer Klage oder einer Vielzahl von Beklagten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel I. Präambel

Die AGB dienen einerseits dazu, den KUNDEN über die Bedingungen und Modalitäten zu informieren, unter denen JOOXTER den Verkauf und/oder die Vermietung und Lieferung der bestellten Geräte durchführt, und andererseits dazu, die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen festzulegen:

  • Der KUNDE erwirbt oder mietet die Geräte von JOOXTER, um sie im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu nutzen.
  • Der KUNDE ist allein verantwortlich für die Verwendung der Materialien und deren Übereinstimmung mit den hierin vorgesehenen Nutzungsbedingungen.
  • Der KUNDE verpflichtet sich, JOOXTER die Gebühren und den Preis für die Dienstleistungen gemäß den in diesen AGB und im Kostenvoranschlag festgelegten Preis- und Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

Die vorliegenden AGB treten mit dem Datum der Unterzeichnung durch die letzte Partei oder, falls nicht näher angegeben, mit dem Datum der Annahme des Angebots durch den KUNDEN in Kraft. Im Falle eines Verkaufs gelten die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots geltenden AGB.

Wenn die Geräte gemietet werden, gelten die vorliegenden AGB für die im Angebot angegebene Dauer (nachfolgend „Anfangszeitraum” genannt) oder gemäß den Bestimmungen in Artikel 5 der vorliegenden AGB. Die Anfangsperiode beginnt mit dem im Angebot festgelegten Datum der Inbetriebnahme der Geräte, das zwei (2) Monate nach dem Datum der Annahme des Angebots durch den KUNDEN nicht überschreiten darf. Im Falle einer dem KUNDEN zuzurechnenden Verzögerung wird das Datum des Mietbeginns auf den ersten Tag nach Ablauf der Frist von zwei (2) Monaten ab dem Datum der Annahme des Angebots festgelegt.

Sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes vereinbart ist, kann die Anfangsperiode im Falle einer Anmietung vom KUNDEN nicht vorzeitig gekündigt werden. Jede vorzeitige Kündigung auf Initiative des KUNDEN führt zur sofortigen Fälligkeit aller bis zum vorgesehenen Ablaufdatum noch ausstehenden Mietzahlungen, es sei denn, JOOXTER trifft ein Verschulden.

Sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist, entspricht die Mietdauer der Geräte der Laufzeit des vom KUNDEN gemäß den AGB abgeschlossenen Dienstleistungsabonnements.

Nach Ablauf der Anfangsphase werden die vorliegenden AGB stillschweigend um jeweils ein (1) Jahr verlängert (jeweils als „Verlängerungsphase” bezeichnet), sofern sie nicht von einer der Parteien gemäß den Bestimmungen in Artikel 19 der AGB gekündigt werden.

Artikel II. Verpflichtung des KUNDEN

Der KUNDE verpflichtet sich, mit JOOXTER in gutem Glauben zusammenzuarbeiten und insbesondere innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Fristen und Bedingungen:

– JOOXTER die wahrheitsgemäßen und vollständigen Informationen zu übermitteln, die für die Bereitstellung und Lieferung der Materialien erforderlich sind;

– JOOXTER, falls dies für die Erfüllung der AGB erforderlich ist, Zugang zu den Räumlichkeiten und/oder Standorten gemäß den geltenden Zeitplänen und Sicherheitsvorschriften zu gewähren;

– Die Materialien gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu verwenden, wobei der KUNDE diesbezüglich die volle Verantwortung trägt.

Der KUNDE verpflichtet sich daher, JOOXTER alle für die Lieferung der Materialien erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und aktiv an deren Umsetzung mitzuwirken.

Falls JOOXTER aufgrund der Nichteinhaltung der in diesem Artikel genannten Mitwirkungspflichten zusätzliche Leistungen erbringen muss, werden diese dem KUNDEN zu dem bei JOOXTER geltenden Tarif zusätzlich in Rechnung gestellt. In jedem Fall werden alle nicht im Kostenvoranschlag enthaltenen Leistungen von JOOXTER vorbehaltlich einer vorherigen Zustimmung des KUNDEN in Rechnung gestellt.

Artikel III. Bestellung, Lieferung und Installation

Die Bestellung wird endgültig, wenn der KUNDE die im Kostenvoranschlag genannten Bedingungen akzeptiert hat, insbesondere durch Rücksendung des unterzeichneten Kostenvoranschlags, Erteilung eines Auftrags durch den KUNDEN oder auf andere schriftliche Weise.

Ab dem Datum der Annahme des Kostenvoranschlags durch den KUNDEN verfügt JOOXTER, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde und dies Teil des zwischen dem KUNDEN und JOOXTER vereinbarten Plans zur Erbringung der Dienstleistung ist, über eine Frist von zwei (2) Monaten für die Installation der Geräte.

Der KUNDE verpflichtet sich, alles zu unternehmen, damit JOOXTER die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Maßnahmen durchführen kann (Zugang zu den Räumlichkeiten des KUNDEN, schnelle Beantwortung von Fragen von JOOXTER, Fertigstellung etwaiger Arbeiten, die erforderlich sind, um die Umgebung des KUNDEN an die funktionalen und technischen Anforderungen anzupassen, usw.).

Der Beginn der Installations- und Vermietungsleistungen für die Geräte wird bei einem Kick-off-Termin zwischen dem KUNDEN und JOOXTER vereinbart. Bei diesem Termin wird gemeinsam mit dem KUNDEN ein Zeitplan für die Erbringung der Dienstleistungen erstellt und von den Parteien bestätigt. Dieser Zeitplan ermöglicht es, den Beginn der Vermietungsdienstleistungen, d. h. das Startdatum und das Ablaufdatum, vorläufig festzulegen.

In jedem Fall gelten die Mietleistungen nach Ablauf einer Frist von zwei (2) Monaten ab dem Datum der Annahme des Kostenvoranschlags durch den KUNDEN als begonnen, und die entsprechende Rechnungsstellung kann ab diesem Datum verlangt werden, auch wenn der KUNDE JOOXTER nicht in die Lage versetzt hat, die für die Installation der Geräte erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Die Lieferfristen für die Materialien werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und dienen lediglich als Anhaltspunkt. Ihre Nichteinhaltung kann in keinem Fall zur Zahlung von Entschädigungen oder zur Stornierung der Bestellungen durch den KUNDEN führen. Der Versand erfolgt unfrei: Die Versandkosten können dem KUNDEN separat in Rechnung gestellt werden.

Die Lieferung der Materialien erfolgt gemäß der Incoterm-Klausel „DAP“ (Delivered At Place) – Incoterms 2020® an den im Angebot angegebenen Ort.

Bei der Lieferung obliegt es dem KUNDEN, in Anwesenheit des Spediteurs den ordnungsgemäßen Zustand der gelieferten Materialien zu überprüfen. Im Falle einer Beschädigung oder eines Fehlers muss der KUNDE:

– Auf den Beförderungsdokumenten klare, aussagekräftige, genaue und vollständige Vorbehalte angeben und

– Diese Vorbehalte dem Spediteur innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Materialien per Einschreiben mit Rückschein bestätigen und eine Kopie dieses Schreibens zusammen mit den erforderlichen Nachweisen gemäß Artikel L. 133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs per Einschreiben mit Rückschein an JOOXTER senden. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel hat der KUNDE keinen Anspruch auf Entschädigung.

Der Gefahrenübergang erfolgt bei Lieferung der Materialien gemäß Incoterm DAP. Ab diesem Zeitpunkt trägt der KUNDE das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung der Materialien, unabhängig von der Ursache, einschließlich im Falle höherer Gewalt. Der KUNDE ist verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.

Es obliegt dem KUNDEN, bei Erhalt die Menge, Qualität, das Gewicht und die Abmessungen der gelieferten Materialien zu überprüfen und im Falle einer Beschädigung etwaige Rechtsmittel gegen den Spediteur einzulegen. Bei einer Direktlieferung durch JOOXTER muss der KUNDE Beschädigungen oder Mängel dem Zusteller melden.

Der Empfang der Materialien gilt als erfolgt, sobald der Spediteur die Lieferung bestätigt oder der KUNDE einen Lieferschein unterzeichnet hat. Liegt innerhalb von drei (3) Tagen nach dem vorgesehenen Liefertermin keine schriftliche Bestätigung oder Beanstandung seitens des KUNDEN vor, gilt die Lieferung als erfolgt und angenommen.

Für alle Dienstleistungen, die keinen Einsatz von Material erfordern, muss ein Einsatzprotokoll von den Parteien unterzeichnet werden.

Artikel IV. Rücknahmebedingungen für verkaufte Geräte

Die verkauften Geräte können zurückgenommen oder umgetauscht werden, sofern die Garantie- und/oder Mietbedingungen eingehalten werden. Nach vorheriger Zustimmung von JOOXTER kann ein Gerät zurückgenommen werden, sofern es in einem guten allgemeinen Betriebszustand zurückgegeben wird.

Jede Rücksendung muss auf Kosten des KUNDEN, portofrei, unter Angabe der Nummern und des Lieferdatums erfolgen und muss eine Ausgleichsbestellung in Höhe des Wertes der zurückgenommenen Materialien enthalten.

Für akzeptierte Rücknahmen stellt JOOXTER ausschließlich eine Gutschrift in Höhe des Gesamtverkaufspreises der zurückgenommenen Geräte aus, abzüglich eines Abschlags, der proportional zu den durch die Rücknahmevorgänge entstandenen Kosten ist und in jedem Fall mindestens 10 % des Rechnungswerts beträgt.

Es werden keine Rücknahmen von Materialien akzeptiert, die nicht von JOOXTER gelagert werden oder die Gegenstand einer Sonderbestellung von JOOXTER bei seinen eigenen Lieferanten waren.

Artikel V. Garantien und Wartung der Geräte

Garantien für die Geräte

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, handelt es sich bei den Verpflichtungen von JOOXTER um Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen und nicht um Ergebnisverpflichtungen. JOOXTER garantiert die Konformität der Materialien mit den in der Dokumentation vereinbarten Funktionen.

Andernfalls verpflichtet sich JOOXTER, auf eigene Kosten in seinen Räumlichkeiten und innerhalb einer angemessenen Frist die Schwierigkeiten bei der Nutzung der vereinbarten Funktionen zu beseitigen oder zu beheben, die durch Mängel seiner Geräte verursacht werden, die unter den beim Verkauf vorgesehenen Bedingungen reproduzierbar sind und innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Lieferung auftreten.

Der KUNDE erkennt an, dass es beim derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, zu garantieren, dass die Geräte ohne Störungen oder Unterbrechungen funktionieren oder dass sie die Leistungs- oder Ergebnisanforderungen des KUNDEN erfüllen.

Wenn der Einsatz nicht mit der Behebung einer Funktionsstörung der von ihr gelieferten Geräte in Zusammenhang steht oder wenn die Ursache der Störung nicht mit den Geräten zusammenhängt, wird dem KUNDEN eine Rechnung über zusätzliche Leistungen in Rechnung gestellt, die mindestens einem halben Tag entspricht. Für jeden Einsatz fallen zusätzlich eventuelle Reisekosten an.

Die Garantien für die von JOOXTER verkauften oder im Rahmen einer Dienstleistung installierten Geräte sind diejenigen, die von den Herstellern dieser Geräte gewährt werden, unter Ausschluss jeglicher anderer Garantien. JOOXTER überträgt somit die Herstellergarantien für die gelieferten Geräte an den KUNDEN. Diese Garantien gelten vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen und normalen Installation und Nutzung der Geräte sowie der Einhaltung der Herstellerempfehlungen, über die im Kostenvoranschlag informiert wird.

Die Garantie ist in jedem Fall ausgeschlossen:

– Wenn die Nutzung der Materialien Gegenstand einer Anpassung oder einer speziellen Montage ist, es sei denn, diese Anpassung oder spezielle Montage wurde ausdrücklich im Kostenvoranschlag angegeben, der von JOOXTER akzeptiert wurde, unter ständiger Aufsicht von JOOXTER durchgeführt wurde und von JOOXTER gegenüber dem KUNDEN keine Vorbehalte hinsichtlich der ordnungsgemäßen Funktion geltend gemacht wurden;

– Wenn die von der Garantie betroffene Hardware von einem Dritten zerlegt, verändert oder repariert wurde;

– Wenn der Schaden auf eine Abnutzung der Ausrüstung zurückzuführen ist, die durch mangelnde Wartung, Ungeschicklichkeit, Nachlässigkeit, Unerfahrenheit oder eine von JOOXTER nicht vorgesehene oder akzeptierte Verwendung der Ausrüstung oder durch zu geringe Sicherheitsmargen verursacht wurde; Wird die Haftung von JOOXTER festgestellt, insbesondere im Falle einer Anpassung, Montage oder speziellen Montage von Geräten gemäß den oben genannten Bedingungen, so ist diese nach Wahl von JOOXTER streng auf die Ermäßigung des Preises ohne MwSt. oder den kostenlosen Ersatz der Teile beschränkt, die nachweislich defekt sind. Die Transport- und Arbeitskosten sowie alle anderen Schäden des KUNDEN gehen zu Lasten des KUNDEN.

– Wenn die Hardware im Rahmen eines Lagerabverkaufs verkauft wurde.

Um die Garantie gemäß den vom Hersteller festgelegten Bedingungen in Anspruch nehmen zu können, muss das defekte Gerät innerhalb der vom Hersteller festgelegten Frist zusammen mit einem Kaufbeleg eingereicht werden. Im Falle eines Austauschs und der Nichtverfügbarkeit eines identischen Geräts weist das Ersatzgerät gleichwertige Eigenschaften und Funktionen auf.

Bei bestellten Materialien, deren Lieferung jedoch nicht zum zwischen den Parteien vereinbarten Liefertermin erfolgt ist, gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers des betreffenden Materials.

Darüber hinaus ist der KUNDE allein verantwortlich für die Umsetzung angemessener und geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und Garantien, die vom KUNDEN als notwendig oder erforderlich erachtet werden, um sein eigenes Computernetzwerk, seine Systeme, Maschinen und Daten (zusammenfassend als „Systeme” bezeichnet) vor Cyberbedrohungen zu schützen, einschließlich der Systeme, auf deren Grundlage er die Materialien und/oder Dienstleistungen nutzt.

Wartung der Geräte

  • Fallbeispiel Vermietung

Wenn die Geräte gemietet werden, ist die Wartung in den Leistungen enthalten. Während der gesamten Anfangsphase übernimmt JOOXTER die Kosten für Reparaturen oder Ersatz, wenn die Störung ausschließlich auf einen Herstellungsfehler der Geräte oder auf nachweisliche und ungewöhnlich schnelle Abnutzung der Geräte zurückzuführen ist (z. B. die Lebensdauer der Batterien bei kabellosen Geräten). Die Verpflichtung von JOOXTER, im Rahmen der korrektiven Wartung vor Ort zu erscheinen, wird jedoch nur dann ausgelöst, wenn der Anteil der defekten Geräte fünf Prozent (5 %) des gesamten beim KUNDEN eingesetzten Gerätebestands übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle wird JOOXTER sich bemühen, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden, insbesondere durch Fernunterstützung.

In diesem Fall wird JOOXTER innerhalb einer Frist von maximal einem (1) Monat nach Benachrichtigung durch den KUNDEN über die Überschreitung dieses Schwellenwerts tätig werden. Die Parteien erkennen an, dass diese Fristen unverbindliche Interventionsfristen sind, die mit der Art der Geräte und ihrer Verwendung vereinbar sind. Der KUNDE ist verpflichtet, JOOXTER über jede Störung, jeden Mangel oder jeden anderen Defekt an den Geräten zu informieren, sobald dieser festgestellt oder vermutet wird. Wenn die Störung oder Fehlfunktion von JOOXTER bestätigt wird und per Fernwartung behoben werden kann, teilt JOOXTER dem KUNDEN auf irgendeinem Weg seine Reparaturanweisungen mit. Nach Erhalt dieser Informationen verpflichtet sich der KUNDE, diese so schnell wie möglich auszuführen. Wenn der Ausfall oder die Fehlfunktion von JOOXTER bestätigt wird und nicht per Fernwartung behoben werden kann, teilt JOOXTER dem KUNDEN auf irgendeinem Wege die Anweisungen mit, um die fehlerhafte(n) Hardware(s) zur Reparatur an JOOXTER zurückzusenden. Gegebenenfalls kann ein Einsatz von JOOXTER beim KUNDEN organisiert und dem KUNDEN in Rechnung gestellt werden.

Jegliche Änderung, Umgestaltung oder Eingriff an den Geräten, die vom KUNDEN oder einem von JOOXTER nicht autorisierten Dritten vorgenommen werden, entbindet JOOXTER von jeglicher Haftung für daraus resultierende Funktionsstörungen oder Schäden. Daher werden die Eingriffe von JOOXTER in diesem Zusammenhang zusätzlich in Rechnung gestellt. Der KUNDE trägt die Kosten für die Reparatur, den Ersatz, den Versand und/oder die Anfahrt von JOOXTER für Geräte, die durch andere Ursachen als einen Herstellungsfehler beschädigt wurden, wie z. B. einen Unfall, Missbrauch, Inkompatibilität mit Software von Drittanbietern, Fahrlässigkeit, unsachgemäße, ungeeignete oder unangemessene Verwendung der Geräte, jegliche Art von Schadensfall, Ausfall oder Unterbrechung der Telekommunikations- und Stromnetze oder jegliche andere Ursache, die nicht allein auf die Herstellung der Geräte und ihrer Komponenten zurückzuführen ist. Die dem KUNDEN in Rechnung gestellten Reparatur- oder Ersatzkosten sind Gegenstand eines detaillierten Kostenvoranschlags, der vor jeder Reparatur- oder Wiederherstellungsmaßnahme erstellt wird. Dieser Kostenvoranschlag muss vom KUNDEN genehmigt werden und führt zu einer Reparatur- oder Ersatzmaßnahme, die der KUNDE annehmen oder ablehnen kann. Im Falle einer Ablehnung durch den KUNDEN werden die Reparatur- oder Austauscharbeiten nicht durchgeführt und der KUNDE ist verpflichtet, JOOXTER die gesamten verbleibenden Mietzahlungen gemäß den AGB zu zahlen.

Für den Fall, dass der KUNDE die Geräte aufgrund einer Verlängerung, Erweiterung, Erneuerung oder Erneuerung der AGB mit Zustimmung von JOOXTER über die ursprüngliche Laufzeit hinaus behält, bleibt die Ausrüstung unverändert und der KUNDE ist einem erhöhten Risiko der Veralterung der Ausrüstung und ihres Zubehörs ausgesetzt, was sich in einer möglichen Nichtverfügbarkeit von Teilen niederschlägt, die für die Wartung oder Reparatur der Ausrüstung erforderlich sind. Nur die Erneuerung der Ausrüstung kann ein solches Risiko mindern.

Trotz ihres neuwertigen oder renovierten Zustands können die Geräte zufälligen Anomalien, Anomalien aufgrund längerer Nutzung, Veralterung oder anderen Vorfällen unterliegen, die die Funktionsfähigkeit der Geräte beeinträchtigen können. Das Auftreten einer Anomalie kann keine Aussetzung oder Unterbrechung der Zahlung der vom KUNDEN zu tragenden und in den AGB vorgesehenen Leistungen rechtfertigen.

  • Verkaufsfälle

Wenn die Geräte im Rahmen eines Verkaufs geliefert werden, gilt für sie eine Herstellergarantie von zwei (2) Jahren ab Kaufdatum.

Während dieses Zeitraums übernimmt JOOXTER die Wartung der defekten Geräte, was nach eigenem Ermessen die Reparatur oder den Austausch der betreffenden Geräte umfassen kann.

Nach Ablauf dieser Garantiezeit kann der KUNDE auf Wunsch eine zusätzliche kommerzielle Garantie abschließen, die die Fortsetzung der Wartungsleistungen abdeckt.

Jede Änderung, Umgestaltung oder jeder Eingriff an den Geräten durch den KUNDEN oder einen von JOOXTER nicht autorisierten Dritten führt zum Ausschluss der Garantie und entbindet JOOXTER von jeglicher Haftung für daraus resultierende Funktionsstörungen oder Schäden.

Software-Updates für Hardware

Bestimmte von JOOXTER bereitgestellte Geräte enthalten integrierte Softwarekomponenten, die regelmäßig aktualisiert werden müssen, um ihre ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit zu gewährleisten.

Zwei (2) Softwareanwendungen sind systematisch mit der Hardware verbunden:

– Eine mobile Anwendung zur Parametrierung der Sensoren, die deren Erstkonfiguration und Einstellung ermöglicht;

– Eine Anwendung zur Überwachung des Zustands der Geräte, mit der insbesondere der Batteriestand und die Qualität der Datenübertragung überwacht werden können.

Im Rahmen eines Verkaufs von Geräten verpflichtet sich JOOXTER, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte erforderlichen Software-Updates für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Lieferdatum bereitzustellen. Diese Updates umfassen kritische Sicherheitskorrekturen, Fehlerbehebungen, die wesentliche Funktionen der Geräte betreffen, sowie Kompatibilitätsupdates, die zur Aufrechterhaltung der Interoperabilität mit den Systemen des KUNDEN erforderlich sind.

Wenn die Geräte gemietet werden, verpflichtet sich JOOXTER, während der gesamten Laufzeit der AGB Software-Updates bereitzustellen.

Die Updates werden aus der Ferne bereitgestellt, sofern die technische Konfiguration dies zulässt, oder erfordern einen Eingriff gemäß den von JOOXTER festgelegten Modalitäten. Der KUNDE verpflichtet sich, die Bereitstellung dieser Updates zu erleichtern und eine ausreichende Netzwerkverbindung aufrechtzuerhalten, um deren Installation zu ermöglichen.

Nach Ablauf der zweijährigen Garantiezeit für die verkauften Geräte kann der KUNDE einen erweiterten Wartungsvertrag abschließen, der die kontinuierliche Bereitstellung von Software-Updates zu den dann bei JOOXTER geltenden Preisen umfasst.

Software-Updates ändern nichts an den wesentlichen Funktionen der Hardware, wie sie in der Vertragsdokumentation beschrieben sind. Für größere Funktionsänderungen können zusätzliche Kosten anfallen. JOOXTER behält sich das Recht vor, den Software-Support für veraltete oder auslaufende Hardware einzustellen, sofern dies dem KUNDEN sechs (6) Monate im Voraus mitgeteilt wird.

Artikel VI. Mietbedingungen

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, wird der Mietvertrag für eine Mindestdauer abgeschlossen, die der Laufzeit des Abonnements für die zugehörige Software entspricht.

Nach Ablauf dieser Verpflichtung kann der KUNDE:

– Die Geräte über die ursprüngliche Laufzeit hinaus im Rahmen einer Verlängerung seines Vertrags mit JOOXTER zu behalten, die durch neue AGB oder einen Nachtrag zu den ursprünglichen AGB formalisiert wird;

– gegebenenfalls die Ausführung der „Kaufoption” gemäß den im Kostenvoranschlag vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten zu beantragen, um Eigentümer zu werden;

– Die Materialien zurückgeben und die vorliegenden AGB kündigen.

Die Geräte werden ausschließlich für den KUNDEN und die Benutzer bereitgestellt, die zur Nutzung oder zum Eingriff in die Geräte berechtigt sind.

Der KUNDE verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:

– Die Geräte an Dritte weiterzugeben, über die er keine Weisungsbefugnis hat, es sei denn, JOOXTER hat zuvor seine Zustimmung erteilt;

– Die Geräte zu verleihen oder unterzuvermieten oder Unterlizenzen für die in den Geräten enthaltene Software zu vergeben;

– Die Materialien mit der geringsten Sicherheit belasten;

– Die Geräte in irgendeiner Weise zu verändern, zu zerlegen oder zu manipulieren.

Während der gesamten Laufzeit dieser AGB und bis zur Rückgabe der Geräte hat der KUNDE das ausschließliche Sorgerecht für diese. Es obliegt allein dem KUNDEN, ohne Zutun von JOOXTER alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Nutzung und den Schutz der Geräte zu gewährleisten.

Nach Ablauf der Anfangsphase und im Falle einer Nichtverlängerung oder Erneuerung der AGB oder im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist der KUNDE verpflichtet, die Geräte in gutem Zustand, funktionsfähig und gepflegt innerhalb von dreißig (30) Tagen an JOOXTER zurückzugeben.

Im Falle einer Rückgabe der Geräte in teilweise oder vollständig defektem Zustand, der direkt dem KUNDEN zuzuschreiben ist und dem KUNDEN JOOXTER vor Ablauf der AGB nicht gemeldet wurde, ist JOOXTER berechtigt, eine Pauschalentschädigung in Höhe des Listenpreises der Geräte in Rechnung zu stellen, deren Rechtmäßigkeit der KUNDE ausdrücklich anerkennt.

Bei Nichtrückgabe der Geräte aus irgendeinem Grund nach Ablauf von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Ablaufs der AGB schuldet der KUNDE eine pauschale Entschädigung für den Nutzungsausfall in Höhe des Listenpreises der Geräte.

Die Kosten für die Rücksendung der Materialien gehen zu Lasten des KUNDEN, und die Materialien müssen in einer geeigneten Verpackung versandt werden, um ihren Schutz bis zum Transport zu gewährleisten.

Die Aufbewahrung der Materialien und das Risiko von Beschädigungen und Verlusten gehen bis zum Erhalt der Materialien durch JOOXTER zu Lasten des KUNDEN.

Artikel VII. Nutzung der Materialien

JOOXTER gewährt dem KUNDEN ein Recht auf Zugang und Nutzung der Materialien zu den im Angebot genannten Bedingungen für die gesamte Dauer der AGB, wobei die so gewährten Nutzungsrechte an den Materialien auch für den/die Nutzer gelten.

Der KUNDE verpflichtet sich, die Materialien und Rechte von JOOXTER in keiner Weise zu verletzen und insbesondere die gemieteten Materialien nicht über die ihm gemäß den vorliegenden AGB ausdrücklich eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen.

Es obliegt dem KUNDEN, im Falle einer Anfechtung, insbesondere im Falle eines Schadensfalls, einer Beschädigung oder eines Ausfalls der Geräte, den Nachweis für die ordnungsgemäße Nutzung zu erbringen.

Jede Verwendung, die nicht dem Verwendungszweck der Geräte, den Anweisungen des Herstellers, den Empfehlungen von JOOXTER oder den vorherigen Erklärungen des KUNDEN entspricht, kann folgende Folgen haben:

– Die sofortige Kündigung der vorliegenden AGB durch JOOXTER,

– Die unverzügliche Rückgabe der Materialien,

– Ausschluss jeglicher Haftung von JOOXTER für verursachte Schäden,

– Die vollständige Haftung des KUNDEN, insbesondere für Schäden, die durch eine nicht den Vorschriften des Herstellers und/oder dem Verwendungszweck der Geräte entsprechende Nutzung entstehen.

Die Geräte dürfen nur an befugte, qualifizierte und gegebenenfalls über die erforderlichen Genehmigungen verfügende Personen übergeben werden, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten. Der KUNDE darf ohne die vorherige und ausdrückliche Zustimmung von JOOXTER in keiner Weise über die Geräte verfügen. Im Falle einer Beschlagnahme oder eines anderen Eingriffs durch Dritte ist der KUNDE verpflichtet, JOOXTER unverzüglich zu benachrichtigen. In allen Fällen, in denen JOOXTER diese Klausel geltend machen muss, verbleiben etwaige erhaltene Anzahlungen endgültig bei JOOXTER.

Während der gesamten Mietdauer verpflichtet sich der KUNDE:

– Die Geräte in gutem Betriebszustand halten,

– eine vernünftige und umsichtige Verwaltung sicherzustellen,

– Die Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen sind zu beachten, unabhängig davon, ob sie aus den Vorschriften, vom Hersteller oder von JOOXTER stammen. Wenn die Installation, Montage oder Demontage der Geräte erforderlich ist, werden diese Arbeiten unter der alleinigen Verantwortung der Person durchgeführt, die sie ausführt, unabhängig davon, ob es sich um den KUNDEN oder einen von ihm beauftragten Dritten handelt. Die Durchführung der Installations-, Montage- oder Demontagearbeiten hat keinen Einfluss auf die Mietdauer, die in den vorliegenden AGB festgelegt ist.

Der KUNDE darf diese AGB ohne schriftliche Genehmigung von JOOXTER weder abtreten noch die Geräte untervermieten, wobei diese Genehmigung den von JOOXTER als angemessen erachteten Bedingungen unterliegen kann.

Artikel VIII. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)

Gemäß Artikel L. 541-10-13 des Umweltgesetzbuchs wird jedem Unternehmen, das dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (im Folgenden „REP“) unterliegt, eine eindeutige Kennung zugewiesen, um die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen der Hersteller als Inverkehrbringer zu erleichtern.

JOOXTER hat alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um von seinen eigenen Lieferanten Informationen über die Sammlung, Abholung, Behandlung oder Verpackung von Elektro- und Elektronikgeräten einzuholen, und sorgt ständig für die Rückverfolgbarkeit der Dokumente, mit denen sichergestellt werden kann, dass seine Lieferanten ihren Verpflichtungen nachkommen, und informiert die Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten darüber.

Darüber hinaus stellt JOOXTER ihnen Informationen zu Lösungen für die Entsorgung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zur Verfügung.

– Bei Miete: Da die Geräte Eigentum von JOOXTER bleiben, übernimmt JOOXTER deren Rücknahme und Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer, sofern sie vom KUNDEN gemäß den in den AGB festgelegten Bedingungen zurückgegeben werden.

– Im Falle eines Verkaufs: Der KUNDE ist in seiner Eigenschaft als Besitzer der Elektro- und Elektronikgeräte für die Organisation und Finanzierung der Entsorgung der Altgeräte verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der KUNDE verpflichtet sich, die Geräte gemäß den geltenden Vorschriften von einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen entsorgen zu lassen.

Falls der KUNDE aus irgendeinem Grund JOOXTER mit dem Recycling der gekauften Geräte beauftragen möchte, wird dem KUNDEN das Recycling von JOOXTER in Rechnung gestellt, um die damit verbundenen Kosten zu decken.

Artikel IX. Eigentum

Gemäß Artikel 2367 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches behält JOOXTER das Eigentum an den verkauften Materialien bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich Haupt- und Nebenkosten. Die Übergabe von Wechseln, Schecks oder anderen Zahlungsbefehlen stellt keine Zahlung im Sinne dieser Eigentumsvorbehaltsklausel dar.

Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die gelieferten Materialien als beim KUNDEN hinterlegt. Letzterer verpflichtet sich: (i) sie so aufzubewahren, dass sie nicht mit anderen Gütern verwechselt werden können, (ii) ihre Kennzeichnung intakt zu halten und (iii) JOOXTER zu ermöglichen, sein Rücknahmerecht im Falle eines Zahlungsausfalls jederzeit auszuüben.

Die zur Miete bereitgestellten Materialien bleiben unter allen Umständen das ausschließliche und unveräußerliche Eigentum von JOOXTER. Die Bereitstellung zugunsten des KUNDEN gewährt lediglich ein vorübergehendes, persönliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die in den vorliegenden AGB vorgesehene Dauer. Der KUNDE erkennt ausdrücklich an, dass er kein Eigentumsrecht an den gemieteten Geräten erwirbt. Nach Ablauf der Mietdauer oder im Falle einer vorzeitigen Kündigung sind die Geräte gemäß den in den vorliegenden AGB vorgesehenen Bedingungen zurückzugeben.

Die SaaS-Lösungen, ihr gesamter Inhalt sowie alle Arbeiten, Lieferungen, Schulungsunterlagen, Tools, Methoden und Know-how, die im Rahmen der Ausführung der vorliegenden AGB entwickelt oder verwendet werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von JOOXTER und/oder seinen Lizenzgebern. Letztere behalten alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, insbesondere Urheberrechte, Datenbankrechte, Patente, Marken und alle anderen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte.

Durch diese AGB werden dem KUNDEN keine Eigentumsrechte, Lizenzen oder sonstigen dinglichen Rechte übertragen. Der KUNDE erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht an den Materialien, das streng auf die in diesen AGB festgelegten Bedingungen und die dort vorgesehene Dauer beschränkt ist. Die vorliegenden AGB beinhalten keine Übertragung oder Lizenzgewährung für Marken, Logos, Handelsnamen oder andere Kennzeichen von JOOXTER, die auf oder in den Materialien oder SaaS-Lösungen erscheinen.

Die in diesem Artikel vorgesehenen Einschränkungen und Verpflichtungen bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieser AGB, unabhängig vom Grund, bestehen und bleiben so lange in Kraft, wie es zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte von JOOXTER erforderlich ist. Der KUNDE bleibt gegenüber JOOXTER für jede Verletzung der Verpflichtungen aus diesen AGB in Bezug auf das Eigentum verantwortlich, unabhängig davon, ob diese durch sein eigenes Verschulden, das seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder aller an seinen Standorten tätigen Dienstleister verursacht wurde.

Artikel X. Finanzielle Bedingungen

Als Gegenleistung für die Lieferung der Materialien zahlt der KUNDE die im Kostenvoranschlag angegebenen Beträge. Sofern nicht anders angegeben, versteht sich der angegebene Preis ohne Mehrwertsteuer und in Euro. Die Preise sind per Überweisung zu begleichen, ohne Kosten für JOOXTER.

Die Preise für gemietete Geräte werden zu jedem Jahrestag der vorliegenden AGB automatisch angepasst. Diese Anpassung erfolgt durch eine jährliche Erhöhung um einen festen Satz von 1,5 %, der auf die zum Zeitpunkt der Anpassung geltenden Preise angewendet wird. Die Preise für verkaufte Geräte unterliegen keiner Anpassung.

Die Überarbeitung erfolgt automatisch und bedarf keiner vorherigen Ankündigung. Sie stellt keine Änderung der AGB dar, sondern die Anwendung der vorliegenden Klausel.

Die finanziellen Bedingungen für die Dienstleistungen richten sich nach dem Angebot und den AGB. Die Nichtzahlung der gemäß diesen AGB fälligen Beträge kann zur Aussetzung der Dienstleistungen gemäß den AGB führen und umgekehrt.

Artikel XI. Rechnungsstellung und Zahlungsfristen

Die Zahlung erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum.

Der KUNDE verpflichtet sich, den Gesamtbetrag jeder Rechnung zu bezahlen, ohne dass er einen Ausgleich mit Beträgen vornehmen kann, die JOOXTER geschuldet werden oder angeblich fällig sind. Im Falle einer Anfechtung einer Rechnung bleibt die Zahlung der angefochtenen Rechnung fällig. Wird die Anfechtung anerkannt, wird dem Kunden so schnell wie möglich eine Gutschrift zugesandt.

Der KUNDE verpflichtet sich außerdem, alle ihm obliegenden administrativen Verpflichtungen (Ausstellung von Bestellscheinen, interne Zahlungsfristen, Zahlungskampagnen usw.) zu erfüllen, damit für JOOXTER keine zusätzlichen Verzögerungen im Hinblick auf die Verpflichtungen aus den AGB (Zahlungen, Verlängerungen usw.) und die gesetzlichen Bestimmungen zu Zahlungsfristen entstehen. Er verpflichtet sich daher, JOOXTER den geltenden, klaren und vollständigen Rechnungsstellungsprozess sowie eine Kontaktmöglichkeit für die für die Lieferantenabrechnung zuständige Abteilung (E-Mail-Adresse der Kreditorenbuchhaltung und direkte Telefonnummer) mitzuteilen. Jede Aktualisierung des Prozesses muss JOOXTER mitgeteilt werden, um den Rechnungsstellungsprozess zu erleichtern.

In jedem Fall bleibt das Referenzdatum für die Berechnung der Zahlungsfristen das Datum der Rechnungsstellung durch JOOXTER oder das Datum der Anforderung einer Bestellnummer, wenn keine Antwort des KUNDEN vorliegt.

Jeder Zahlungsverzug gemäß den Bestimmungen dieser AGB führt automatisch und ohne dass eine Mahnung erforderlich ist zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe des dreifachen (3) gesetzlichen Zinssatzes, der am Tag der Fälligkeit gilt. Diese Zinsen werden zeitanteilig auf den Rechnungsbetrag ohne Steuern der unbezahlten Rechnung berechnet, und zwar ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung, sofern JOOXTER nicht ausdrücklich einen Zahlungsaufschub gewährt hat.

Gemäß den Artikeln L. 441-10 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs führt jeder Zahlungsverzug automatisch zur Fälligkeit einer pauschalen Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von vierzig (40) Euro. Wenn die Inkassokosten von JOOXTER diesen Pauschalbetrag übersteigen, kann JOOXTER gegen Vorlage von Belegen eine zusätzliche Entschädigung verlangen.

Darüber hinaus behält sich JOOXTER das Recht vor, bei einem Zahlungsverzug von mehr als fünfzehn (15) Tagen die Erfüllung seiner Verpflichtungen, einschließlich des Zugriffs auf die Software, ohne vorherige Formalitäten, außer einer schriftlichen Mitteilung an den KUNDEN, und unbeschadet der noch ausstehenden Beträge und etwaiger Schadensersatzansprüche auszusetzen.

Bei Zahlungsverzug gemäß den AGB behält sich JOOXTER das Recht vor, die in diesen AGB vorgesehenen Leistungen auszusetzen. Umgekehrt kann jeder Zahlungsverzug gemäß diesen AGB zur Aussetzung des Zugangs zu den Diensten gemäß den AGB führen.

Artikel XII. Verantwortlichkeiten

JOOXTER haftet gegenüber dem KUNDEN gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Rechts. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich JOOXTER, den KUNDEN für alle direkten Schäden zu entschädigen, die dem KUNDEN im Rahmen der AGB entstehen könnten.

JOOXTER haftet in keinem Fall für indirekte Schäden im Sinne der Rechtsprechung der französischen Gerichte (insbesondere, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: geschäftliche Nachteile, Kundenverlust, Umsatz- oder Gewinnverlust, entgangener Gewinn, geschäftliche Störungen jeglicher Art, Imageverlust, Verlust einer Chance, Verlust oder Beschädigung von Dateien oder Daten und/oder Kosten für eine Ersatzlösung).

Mit Ausnahme von Personenschäden, Tod und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von JOOXTER auf den Betrag begrenzt, den der KUNDE gemäß den AGB im Laufe des Geschäftsjahres dieser AGB gezahlt hat. Jede Haftungsklage des KUNDEN gegen JOOXTER muss innerhalb einer Frist von einem (1) Jahr nach Eintritt des Schadens eingereicht werden, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der öffentlichen Ordnung.

JOOXTER kann in keinem Fall haftbar gemacht werden für:

– Nutzung der gesamten oder eines Teils der Materialien, obwohl JOOXTER aufgrund einer Schwierigkeit oder aus einem anderen Grund empfohlen hatte, die Nutzung auszusetzen;

– Für Schäden, die durch ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des KUNDEN bei der Nutzung der Geräte entstehen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der KUNDE, die Nutzer in der Nutzung der Geräte zu schulen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Nutzer ihre Anmeldedaten und Passwörter nicht an Dritte weitergeben und nur ihre eigenen Zugangsdaten verwenden.

– Nutzung der Materialien in Verbindung mit Diensten, die nicht von JOOXTER bereitgestellt oder unterstützt werden und die sich auf die Dienste, Daten oder personenbezogenen Daten auswirken können.

JOOXTER fungiert als Vertreiber und darf unter keinen Umständen:

– Für die Definition der quantitativen und qualitativen Bedürfnisse des KUNDEN verantwortlich zu sein. Alle Informationen, Ratschläge, Empfehlungen und technischen Studien dienen nur zu Informationszwecken und JOOXTER übernimmt dafür keine Haftung. Die Auswahl der Materialien erfolgt unter der alleinigen Verantwortung des KUNDEN. Es obliegt ihm daher, eine detaillierte Analyse seiner Bedürfnisse und Ziele durchzuführen oder durch einen qualifizierten und spezialisierten Dritten seiner Wahl durchführen zu lassen.

– Für die Richtigkeit der Angaben zu Form, Abmessungen, Gewicht, Leistung, Funktionsspezifikationen und ganz allgemein zu allen technischen Merkmalen der Geräte, die in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Werbedrucksachen oder anderen von JOOXTER herausgegebenen Medien angegeben sind, haftbar gemacht zu werden. Diese Angaben dienen nur zur Information und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

– Als verantwortlich für die Projektleitung angesehen zu werden, ohne dass JOOXTER durch die Ausführung und Bezahlung von Dienstleistungen beauftragt wurde.

Artikel XIII. Höhere Gewalt

Die Haftung jeder der Parteien wird nicht geltend gemacht und die AGB werden ausgesetzt, wenn ihre Erfüllung oder die Erfüllung einer den Parteien gemäß den AGB obliegenden Verpflichtung aufgrund eines Ereignisses, das gemäß Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen Fall höherer Gewalt darstellt, verhindert, eingeschränkt oder gestört wird.

Die von höherer Gewalt betroffene Partei wird, vorbehaltlich der Übermittlung eines Einschreibens mit Rückschein an die andere Partei innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eintritt des Ereignisses, von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Verhinderung, Störung oder Einschränkung befreit.

Die andere Partei ist dann ebenfalls von der Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen befreit, und zwar ebenfalls nur für die Dauer der Verhinderung, Störung oder Einschränkung.

Die Erfüllung der Verpflichtungen der verhinderten Partei wird um einen Zeitraum aufgeschoben, der mindestens der Dauer der Aussetzung aufgrund höherer Gewalt entspricht.

Beträgt die Dauer der Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt jedoch mehr als einen (1) Monat (ab dem Datum der Meldung des Eintritts des Falles höherer Gewalt), können die AGB von Rechts wegen und ohne gerichtliche Formalitäten von der nicht betroffenen Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gekündigt werden, die der säumigen Partei per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt wird. Die Kündigung wird am Tag nach dem Datum des Eingangs des Einschreibens mit Rückschein wirksam.

Während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt wird die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei alle Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Erfüllung der AGB so gering wie möglich zu halten.

Artikel XIV. Daten

Einleitend stellt JOOXTER gemäß den für vernetzte Produkte geltenden Vorschriften und insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates über Daten (im Folgenden „Datengesetz“) dem KUNDEN vor Abschluss der AGB und während der Nutzungsdauer der Geräte die erforderlichen Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:

  • Art, Format und Häufigkeit der von den Geräten erzeugten Daten;
  • Die technischen Modalitäten für den Zugriff auf diese Daten;
  • Mögliche Nutzungsbeschränkungen oder technische Zugangsbeschränkungen;
  • Die Identität der Stellen, die gegebenenfalls als Dateninhaber („data holder“) auftreten können.

Der KUNDE wird darüber informiert, dass der Endnutzer der Geräte ein Recht auf Zugang zu den durch die Nutzung der Geräte generierten Daten sowie das Recht hat, diese Daten einem Dritten seiner Wahl unter den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Bedingungen und Einschränkungen zur Verfügung zu stellen.

Der vorliegende Abschnitt dient dazu, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die JOOXTER im Auftrag des KUNDEN vornehmen kann, im Einklang mit den geltenden Vorschriften zu regeln. Die Parteien erklären, dass sie die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, insbesondere das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten, dessen Durchführungsdekret Nr. 2019-536 vom 29. Mai 2019 und die Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679/EU vom 27. April 2016 (im Folgenden „Verordnung”) einzuhalten.

Für einen Teil der im Rahmen der Dienste erhobenen Daten handelt JOOXTER als Auftragsverarbeiter und der KUNDE als Verantwortlicher im Sinne der oben genannten Vorschriften.

Beschreibung der Verarbeitung, die Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist

Der KUNDE erkennt an, dass JOOXTER zur Erfüllung seiner verschiedenen Verpflichtungen gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten AGB Zugriff auf personenbezogene Daten haben und diese im Auftrag des KUNDEN verarbeiten kann.

JOOXTER hat folgende Verpflichtungen:

  • Lieferung von Lösungen, die auf die Bedürfnisse des KUNDEN zugeschnitten sind, wie im Angebot beschrieben,
  • Bereitstellung eines sicheren Zugriffs auf die Lösungen gemäß den in den Nutzungsbedingungen oder im Service Level Agreement (SLA) beschriebenen Sicherheitsbedingungen.
  • Sichere Hosting-Lösungen,
  • Datensicherung auf einem isolierten Server,
  • Überwachungs- und Wartungsleistungen (korrektive und evolutive Wartung) gemäß den in den Nutzungsbedingungen oder im Service Level Agreement (SLA) festgelegten Servicelevels.
  • Alle technischen Mittel einsetzen, die dem Stand der Technik entsprechen, um die Integrität, Sicherheit und Vertraulichkeit aller Daten des KUNDEN zu gewährleisten.

Beschreibung der von JOOXTER durchgeführten Vorgänge mit den Daten: Speicherung, Abfrage und Bereitstellung. Je nach Bedarf des KUNDEN kann JOOXTER im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen Daten ändern und ergänzen.

Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Der KUNDE verpflichtet sich, seine Verpflichtungen im Sinne der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.

Der KUNDE verpflichtet sich daher, die betroffenen Personen vor jeder Erhebung ihrer personenbezogenen Daten über die Verarbeitung ihrer Daten und ihre Rechte zu informieren. Die Verarbeitung dieser Daten ist rechtmäßig und erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Der KUNDE dokumentiert alle Anweisungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch JOOXTER schriftlich.

Verpflichtungen von JOOXTER als Auftragsverarbeiter

JOOXTER verpflichtet sich:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zum Zweck der Erfüllung seiner verschiedenen Aufgaben im Sinne der AGB,
  • Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einhaltung der Grundsätze der Verordnung,
  • Die personenbezogenen Daten auf schriftliche Anweisung des KUNDEN zu verarbeiten und ihm unverzüglich alle Anweisungen seinerseits zu melden, die gegen die Vorschriften verstoßen.
  • Keine Verarbeitung personenbezogener Daten für eigene Zwecke oder für Dritte. JOOXTER darf die vom KUNDEN bereitgestellten personenbezogenen Daten in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, verkaufen, vermieten, weitergeben, kommerziell verwerten oder darüber verfügen.
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit der im Auftrag des KUNDEN verarbeiteten personenbezogenen Daten,
  • Unterstützung des KUNDEN bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (PIA) in Bezug auf die vorliegende Softwarelösung durch Bereitstellung nützlicher Informationen,
  • Dem KUNDEN jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, melden. Dieser Meldung sind gemäß den JOOXTER vorliegenden Informationen beizufügen: eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, der Art und Anzahl der betroffenen Personen, der Anzahl der betroffenen Daten, eine Beschreibung der möglichen Folgen der Verletzung und der Maßnahmen, die zur Behebung der Verletzung ergriffen wurden.
  • Unterstützung des KUNDEN bei seiner Verpflichtung, den Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Personen nachzukommen,
  • Den KUNDEN im Falle einer durch das Recht der Europäischen Union oder das französische Recht vorgeschriebenen Übermittlung der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation informieren.

JOOXTER erklärt:

  • Ausreichende Garantien hinsichtlich der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der anvertrauten personenbezogenen Daten bieten.
  • Die Daten müssen gemäß den Hosting-Bedingungen innerhalb der Europäischen Union gehostet werden.
  • Führen eines Verarbeitungsprotokolls als Auftragsverarbeiter,
  • Dass nur befugtes Personal Zugang zu den anvertrauten personenbezogenen Daten hat.

Fälle von Weitervergabe an Subunternehmer

JOOXTER hält für den KUNDEN eine Liste mit Unterauftragnehmern bereit, die er auf erste Anfrage des KUNDEN zur Verfügung stellt.

Alle Unterauftragnehmer unterliegen denselben Datenschutzverpflichtungen wie JOOXTER. Sie sind verpflichtet, die vom KUNDEN auferlegten Verpflichtungen und schriftlichen Anweisungen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit personenbezogener Daten durch den Unterauftragnehmer bleibt JOOXTER gegenüber dem KUNDEN in vollem Umfang haftbar.

Transfer

JOOXTER garantiert, dass keine personenbezogenen Daten außerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union oder eines von der Europäischen Kommission als angemessen anerkannten Landes übertragen werden, mit Ausnahme von:

  • Von einer gesetzlich vorgeschriebenen Übertragung,
  • Das Vorliegen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des KUNDEN und die Einrichtung geeigneter Garantien,
  • Eine für die Erfüllung der AGB erforderliche Übermittlung zwischen der betroffenen Person und dem KUNDEN.

Datenausgabe

Bei Kündigung oder Ablauf der AGB wird JOOXTER die Verarbeitung der vom KUNDEN übermittelten personenbezogenen Daten unverzüglich einstellen. Es wird alle Dateien und deren Sicherungskopien, die personenbezogene Daten enthalten, vernichten, vorbehaltlich der Verpflichtung zur Archivierung für längere Zeiträume.

Dokumentation und Audit

JOOXTER stellt dem KUNDEN alle Informationen zur Verfügung, die die Einhaltung seiner Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter belegen.

JOOXTER wird bei jeder vom KUNDEN oder einem von diesem benannten unabhängigen Sachverständigen (unter Geheimhaltungsverpflichtung) durchgeführten Prüfung uneingeschränkt kooperieren. Diese Prüfung bezieht sich ausschließlich auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Verpflichtungen von JOOXTER als Auftragsverarbeiter. Es dürfen keine Daten anderer Kunden von JOOXTER eingesehen werden.

Artikel XV. Geistiges Eigentum

Die Materialien, APIs, Datenbanken, Infrastrukturen sowie alle Inhalte und Elemente, aus denen sie bestehen (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Schnittstellen, Logos, Marken, Kennzeichen, Dokumentationen und Datenstrukturen) sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von JOOXTER oder seinen Partnern. Sie sind durch geistige Eigentumsrechte und gegebenenfalls durch geltende Rechte der Datenbankhersteller geschützt.

Der KUNDE hat für die Dauer der AGB und innerhalb der im Angebot festgelegten Grenzen ein nicht exklusives, persönliches und nicht übertragbares Recht auf Zugang und Nutzung der Dienstleistungen und der damit verbundenen APIs, ausschließlich für seine internen beruflichen Zwecke. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet keine Übertragung des Eigentums an den KUNDEN.

Der KUNDE verpflichtet sich, die Materialien und Dienstleistungen nicht zugunsten Dritter oder für andere als die in den AGB ausdrücklich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Der KUNDE verpflichtet sich, ohne ausdrückliche Genehmigung von JOOXTER gemäß den AGB Folgendes zu unterlassen:

– Kopieren, Ändern, Anpassen oder Erstellen abgeleiteter Werke aus allen oder einem Teil der Dienstleistungen, Software, APIs oder Datenbanken;

– Die Dienste oder APIs ganz oder teilweise Dritten zur Verfügung zu stellen, zu vertreiben, zu übertragen, zu vermieten, zu verleihen, unterzulizenzieren oder in irgendeiner Weise zu übertragen;

– Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung, Übersetzung, Code-Analyse oder Versuche, auf den Quellcode der Dienste oder APIs zuzugreifen;

– Die von JOOXTER eingerichteten Sicherheits- oder Zugangskontrollmaßnahmen zu umgehen oder zu beeinträchtigen;

– Alle Hinweise auf geistige Eigentumsrechte, die auf den Materialien oder der zugehörigen Dokumentation enthalten sind, zu entfernen oder zu verändern;

– Die Materialien in einer Weise zu nutzen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt oder die Rechte Dritter verletzt;

– Tests, Vergleichsanalysen oder Leistungsbewertungen der Dienste ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JOOXTER zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben;

– Die Dienste über den in den AGB und im Angebot festgelegten Umfang und die Nutzungsrechte hinaus zu nutzen.

Der KUNDE verpflichtet sich, JOOXTER unverzüglich über jede ihm bekannte unbefugte Nutzung der Dienste zu informieren und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterbinden.

Der KUNDE verpflichtet sich, die Materialien nicht zum Zweck der Entwicklung, Vermarktung oder Verwertung eines konkurrierenden Dienstes oder Produkts oder zu einem anderen Zweck zu verwenden, der JOOXTER geschäftlich schaden könnte.

Alle Weiterentwicklungen, Verbesserungen, Anpassungen oder Entwicklungen der Materialien, Dienstleistungen, Lösungen, APIs oder Datenbanken, unabhängig davon, ob sie von JOOXTER allein oder auf Grundlage von Vorschlägen des Kunden vorgenommen werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von JOOXTER.

Der KUNDE gewährt JOOXTER kostenlos, nicht exklusiv und weltweit das Recht, Erfahrungsberichte, Vorschläge oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Materialien frei zu verwenden. Der KUNDE ist allein verantwortlich für die Vertraulichkeit und Verwendung der Zugangsdaten seiner Nutzer. Er verpflichtet sich, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Der KUNDE bleibt für jeden Zugriff auf oder jede Nutzung der Materialien mittels seiner Zugangsdaten verantwortlich, unabhängig davon, ob er davon Kenntnis hatte oder nicht.

Artikel XVI. Umkehrbarkeit

Bei Ablauf oder Kündigung der vorliegenden AGB kann der KUNDE die Rückgabe der Daten aus den Geräten verlangen, auf die JOOXTER im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen tatsächlich Zugriff hat. Diese Daten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format für einen Zeitraum von maximal dreißig (30) Tagen nach Ablauf der vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt.

Der Kunde erkennt an, dass bestimmte von den Geräten generierte Daten direkt vom Hersteller oder von Plattformen Dritter erfasst oder gehostet werden können. JOOXTER kann die Extraktion oder Übertragbarkeit dieser Daten, die weder von JOOXTER gehostet noch kontrolliert werden, nicht garantieren, verpflichtet sich jedoch, in gutem Glauben zu kooperieren, um die Schritte des Kunden gegenüber den betroffenen Dritten im Rahmen des Möglichen zu erleichtern.

Jede spezifische technische Unterstützung, die vom Kunden im Rahmen dieser Reversibilität angefordert wird, kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Der in diesem Artikel vorgesehene Umkehrungsprozess muss mit den Bestimmungen von Artikel 20 der AGB bezüglich des Wechsels des Datenverarbeitungsdienstleisters abgestimmt werden.